Schulfreiheitsgesetz bietet weder echte Freiheit noch moderne Standards

Immer wieder wird das Schulrecht in NRW angepasst, 15 Schulrechtsänderungsgesetze gab es bereits. Die schwarz-gelbe Landesregierung hat nun das 16. Schulrechtsänderungsgesetz vorgestellt, doch von einem Schulfreiheitsgesetz – wie die Regierung selbst das Werk betitelt – kann keine Rede sein. Wirkliche pädagogische Freiheiten, was die Formen der Leistungserbringung und Prüfungsformate sowie Leistungsbewertung angeht, enthält die Schulministerin den Schulen weiterhin vor. Dabei wäre das nicht nur zeitgemäß, sondern angesichts der Pandemielage noch dringender geboten, findet Jens Steiner, Landtagskandidat der Grünen im Kreis Borken.

Künftig soll es ausdrücklich zum Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen gehören, “dass Schülerinnen und Schüler digitale Kompetenzen erwerben, um zukünftige Anforderungen und Chancen in einer digitalisierten Welt bewältigen und ergreifen zu können”. Trotz allen Selbstlobs bei der Digitalisierung schreibt die Landesregierung zudem weiterhin keine Standards fest, was Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern an digitalen Lernangeboten in Schulen erwarten dürfen. Die Verantwortung für den Datenschutz bei allen Anwendungen lädt Schwarz-Gelb weiter bei der Schulleitung ab, obwohl diese komplexe Aufgabe nicht alleine zu bewältigen ist.

Steiner bedauert zudem, dass die Landesregierung auch künftig digitale Endgeräte wie beispielsweise iPads nicht in die Lernmittelfreiheit einbezieht. “Damit werden diese auch nicht auf die von den Eltern zu zahlenden Anteile wie bei Schulbüchern anrechnet,” sagt Steiner. “In diesem Zusammenhang muss auch dringend geklärt werden, wer für die Wartung und Pflege der Hard- und Software zuständig ist. Wir können unseren Lehrkräften, die in Zeiten des Lehrermangels bereits sehr belastet sind, nicht noch mit weiteren zusätzlichen außerunterrichtlichen Aufgaben belasten.”

Als langjähriger Kommunalpolitiker kritisiert Steiner, der auch Vorsitzender der Kreistagsfraktion der Grünen ist, dass die Elternvertretungen in den kommunalen Schulausschüssen weiterhin keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Mitspracherecht erhalten, sondern auf das Wohlwollen der Kommunalpolitik vor Ort angewiesen bleiben. Richtig und wichtig findet der Grüne es demgegenüber, dass “Schulen künftig verpflichtet werden, ein Kinderschutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch zu erstellen.” Allerdings benötigen die Schulen dafür die Unterstützung von Expertinnen und Experten. Das Land ist also in der Pflicht, Rahmenkonzepte zu erstellen, die Schulen ihren individuellen Ausgangslagen anpassen können.

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