Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Zwicker,
wir sehen Menschen mit unterschiedlicher Herkunft als Bereicherung für unseren Kreis. Gleichzeitig ist es für uns ein Gebot der Menschlichkeit, Menschen auch ein Zuhause und eine Perspektive an dem Ort zu geben, an dem sie leben. Wir würden insgesamt gerne wissen, was der Kreis tut, um die Situation der Geduldeten zu verbessern, denn an ungewissen Bleibeperspektiven scheitert Integration und das Risiko steigt, dass Menschen sich in ihrer Perspektiv- und Hoffnungslosigkeit radikalen Gruppierungen zuwenden, in Kriminalität und Gewalt abgleiten oder Süchte entwickeln.
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat im März 2019 einen Erlass veröffentlicht, der die Situation geduldeter Menschen in NRW absichern kann und die einzelnen Voraussetzungen zur Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 25b AufenthG – unter Nutzung der ausländerrechtlichen Spielräume im Rahmen des geltenden Rechts – erläutert und konkretisiert. Für die Erteilung eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25b Abs. 1 AufenthG wegen nachhaltiger Integration müssen geduldete Menschen regelmäßig folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Duldungsstatus
- Bestimmte Aufenthaltsdauer in Deutschland
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse
- Lebensunterhalt ist (in Zukunft) gesichert
- Deutschkenntnisse
- Schulbesuch der Kinder
- Keine Versagungsgründe
- Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen
Nach der Gesetzbegründung bedeutet die Formulierung, dass bestimmte Voraussetzungen „regelmäßig“ erfüllt sein müssen, dass besondere Integrationsleistungen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG führen können, auch wenn die Voraussetzungen im Einzelfall nicht alle erfüllt sind. Zum Beispiel kann ein besonderes soziales Engagement dazu führen, dass die Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, auch wenn die Voraussetzungen bezüglich der Lebensunterhaltssicherung, der Aufenthaltsdauer oder der Deutschkenntnisse noch nicht vollständig erfüllt sind. Es ist alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen.
Vor dem Hintergrund bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN die Verwaltung die Beantwortung der folgenden Fragen in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung:
- Wie viele Eingaben bezüglich des Bleiberechts für geflüchtete Menschen sind aus dem Kreis Borken seit 2015 an die Härtefallkommission gestellt worden? Wie vielen positiven Empfehlungen der Härtefallkommission ist der Kreis Borken seit 2015 gefolgt und wie viele tatsächliche Aufenthaltstitel sind vergeben worden? (§ 23a AufenthG)
- Wie vielen geduldeten Menschen ist seit März 2019 ein Bleiberecht oder eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erteilt worden?
- Für wie viele Familienangehörige konnte über die Regelungen des § 25b AufenthG ein Aufenthaltstitel ermöglicht werden?
- Inwieweit sind Menschen mit einem Duldungsstatus über den Erlass des MKFFI im Kreis Borken informiert worden und haben so die Möglichkeit erhalten, die eigene Bleiberechtsperspektive zu verbessern?
- Wie viele Anträge auf Erteilung eine Aufenthaltserlaubnis sind seit März 2019 von Menschen mit Duldungsstatus gestellt worden?
- Wie vielen geduldeten Menschen im Kreis Borken ist eine Aufenthaltserlaubnis seit März 2019 verweigert worden? Welche Erteilungsvoraussetzungen nach § 25b AufenthG waren für eine dauerhafte Bleiberechtsregelung am häufigsten nicht erfüllt?
Mit freundlichen Grüßen
Jens Steiner
Monika Logermann
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