Situation wohnsitzloser Menschen im Westmünsterland in der Corona-Pandemie

Im Kreis Borken wird versucht, Wohnungslosigkeit möglichst frühzeitig zu verhindern. Dazu gibt es vielfältige Maßnahmen und Projekte. Die einzelnen Kommunen versuchen, Wohnungslose möglichst schnell dezentral unterzubringen, dies ist das Ergebnis einer Anfrage der GRÜNEN Kreistagsfraktion an die Kreisverwaltung. Seit Beginn der Corona-Pandemie gibt es einen engen Austausch zwischen Gesundheitsamt und den einzelnen Kommunen. Durch Hygienekonzepte soll ein Eintrag von COVID-19 in Unterkünfte möglichst verhindert werden. Der Umgang mit der Infektion ist hochsensibel, so dass bisher kein Infektionsfall in den Einrichtungen bekannt ist. Im Falle einer möglichen Infektion gibt es außerhalb der Einrichtungen Pandemiewohnungen, wo die betroffenen Personen quarantänisiert und ambulant betreut werden würden.

Am Beispiel Bocholt lässt sich die regelmäßige Beratung und gegenseitige Abstimmung gut darstellen: Neue Bewohner und Bewohnerinnen der Notschlafstelle übernachten in einem separaten Container. Am nächsten Tag erfolgen Clearing- Maßnahmen. Vor dem Zugang zum temporären Wohnen erfolgen Temperaturmessung, Gesundheitsabfrage und ein Corona-Schnelltest durch einen begleitenden Hausarzt bzw. eine Hausärztin. Masken und andere Hygieneartikel werden gestellt. Bei Verdachtsfällen einer Erkrankung erfolgt unmittelbar die Beratung der betroffenen Person, der Einrichtung sowie des zuständigen Ordnungsamtes. Fremdsprachige Materialien stehen den Ordnungsämtern in verschiedenen Sprachen seit Monaten zur Verfügung. Mündliche Aufklärung kann mindestens auch in Englisch und Französisch durch das Gesundheitsamt gewährleistet werden. Durch die möglichst dezentrale Unterbringung sind bisher keine Gruppen betroffen gewesen.

Menschen, die in der Notschlafstelle nächtigen, verbleiben i. d. R. nur sehr wenige Nächte und die Bewohner haben eigene Container. Auch hier gelten die aktuellen Hygienevorgaben und werden strikt eingehalten. Bei möglichen grippeähnlichen Symptomen würden die Bewohner und Bewohnerinnen zu einem Arzt bzw. einer Ärztin begleitet, um einen Coronatest durchzuführen. Falls dieser positiv sein sollte, wird auch bei diesem Personenkreis auf Quarantänemöglichkeiten zurückgegriffen und das Gesundheitsamt informiert. Menschen, die eine Übernachtungsmöglichkeit benötigen, erhalten diese i. d. R. für die erste angefragte Nacht vor dem Hintergrund, dass eine Anfrage häufig in den Abendstunden erfolgt.

Reine Tagesstätten in denen sich obdachlose Personen ausschließlich tagsüber aufhalten können, werden im Kreis Borken nicht unterhalten. In den Obdachlosenunterkünften werden die Hygienekonzepte laufend fortgeschrieben und den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben angepasst. Desinfektionsmittel (Hand- und Flächen) und Masken stehen den Bewohnern und Bewohnerinnen kostenlos zur Verfügung. Die Sozialbetreuung ist täglich mehrere Stunden vor Ort und befindet sich somit in Gesprächen mit den obdachlosen Menschen. Die Bewohner und Bewohnerinnen müssen immer wieder über die Pandemieentwicklung und die sich daraus ergebenden gesetzlichen Änderungen informiert und aufgeklärt werden, da sie eher selten die Nachrichten verfolgen. Aufnahmen erfolgen grundsätzlich nur nach medizinischem Vorclearing incl. Schnelltest. Bei grippeähnlichen Symptomen wird die Person sofort in Quarantäne geschickt und kurzfristig ein Coronaschnelltest beim Arzt bzw. einer Ärztin durchgeführt. Für die Dauer der trägerseitig ausgesprochenen Quarantäne halten sich die Bewohner und Bewohnerinnen ausschließlich in ihrem Zimmer auf und werden durch das pädagogische Personal versorgt. Das Gesundheitsamt des Kreises berät die Einrichtungen im Umgang mit unklaren Situationen.

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