Situation wohnsitzloser Menschen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie

Besonders für Wohnungslose ist die Corona-Krise eine große Herausforderung. Von der aktuellen Corona-Pandemie sind obdachlose Menschen besonders betroffen; aufgrund von Vorerkrankungen, einem geschwächten Immunsystem und einem zumeist fortgeschrittenen Alter gehören sie zur besonders gefährdeten Gruppe. Möglichkeiten der Selbstisolation oder ein sicherer Rückzugsort zum Auskurieren einer Infektion sind für obdachlose Menschen keine Selbstverständlichkeit. Auch der Zugang zu gesundheitlicher Grundversorgung ist mit enormen Schwierigkeiten verbunden.

Viele Wohnungslose sind auf Unterstützung durch Straßensozialarbeit oder durch andere Hilfsprojekte angewiesen. Sie sind im Besonderen vom Kontakt zu fremden Menschen sowie dem Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, beispielsweise Sanitäranlagen, abhängig. Durch die Kontaktbeschränkungen und die Einschränkungen des öffentlichen Lebens ist davon auszugehen, dass viele dieser Hilfen schwerer zugänglich oder gar unmöglich zu erreichen geworden sind. COVID-19 und seine sozialen Folgen stellen für wohnungslose Menschen deshalb eine besondere Gefahr dar.

Wir bitten daher darum, in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Wie stellt sich die Situation der Tagesstätten für obdachlose und wohnungs-lose Menschen aktuell dar? Welche zusätzlichen Herausforderungen sind aufgrund von Corona zu bewältigen?
  2. Wie stellt sich aktuell die Situation in der Notübernachtungsstelle dar? Welche zusätzlichen Herausforderungen sind aufgrund von Corona und der bevorstehenden kalten Jahreszeit zu bewältigen? Müssen bzw. mussten auf-grund der Hygienevorschriften Bettplätze reduziert werden? Falls ja, wie wird ein Ersatzangebot für diese Plätze aussehen?
  3. Wie wird in der Notübernachtungsstelle aktuell Wohnungslosigkeit und damit die Berechtigung zur Nutzung der Notübernachtungsstelle festgestellt? Benötigt es eine „Unfreiwilligkeit“ der Wohnungslosigkeit, z.B. durch den Nachweis einer Räumungsklage? Oder genügt es, wenn Betroffene vor Ort feststellen, dass sie eine Übernachtungsmöglichkeit brauchen und somit nicht mehr wohnungslos sein möchten? Falls nein, warum genügt dieser Wunsch/diese Selbstauskunft des betroffenen Menschen nicht?
  4. Ist für den Zugang zu einer Übernachtungsmöglichkeit ein negativer Corona-Test erforderlich?
  5. Werden durch das Gesundheitsamt Sammelunterkünfte, Flüchtlingseinrichtungen und ggf. weitere Objekte oder Institutionen regelmäßig durch Hygienelotsen überprüft, um Schutzkonzepte weiter zu entwickeln bzw. Beratung für die Bewohner*innen anzubieten?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Claudia Jung
Dietmar Eisele
Jens Steiner

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