Im Tauziehen um den Erhalt des Notarztstandortes in Vreden hat der Kreis einen weiteren Rückschlag hinnehmen müssen. Die Krankenkassen haben gegenüber Kreis als Träger des Rettungsdienstes ihre Auffassung bekräftigt, „dass das Einsatzaufkommen in Vreden unter Berücksichtigung der Zielerreichung keinen eigenen Notarztstandort (mehr) rechtfertigt.“ Unmissverständlich machen die Kassen klar, dass sie dem Kreis bei den Bemühungen, den Standort zu erhalten weiter Steine in den Weg legen wollen. So teilen sie mit, dass „sofern der Standort Vreden in der neuen Bedarfsplanung berücksichtigt würde, würden die Krankenkassen diesen – ggf. unter Hinzuziehung der Bezirksregierung – als nicht wirtschaftlich ablehnen müssen.“ Das bedeutet im Klartext, dass die Krankenkassen künftig nicht mehr die Kosten für den Notarzt-Standort Vreden tragen wollen.
Jens Steiner, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen Kreistagsfraktion und Vorsitzender des für den Rettungsdienst zuständigen Ausschusses für Sicherheit und Ordnung ist enttäuscht, dass die Krankenkassen kein Interesse erkennen lassen, den Notarztstandort Vreden zu erhalten. Es sei ohnehin fraglich, ob es gelänge eine tragfähige Pool-Lösung für den Notarztstandort Vreden zu ermöglichen, aber dass die Krankenkassen „dem Kreis als Rettungsdienstträger schon vor Abschluss der Prüfung so die Tür vor der Nase zuzuschlagen ist sehr bitter“, sagt Steiner.
Die Suche nach einer alternativen Lösung für den Notarztstandort werde dadurch aber nicht abgebrochen, betont der Ausschussvorsitzende. Ungeachtet der Ablehnung der Krankenkassen überprüft der Kreis weiterhin die Möglichkeit, die notärztliche Versorgung in Vreden aufrechtzuerhalten und unter Umständen eine Pool-Lösung mit den niedergelassenen Ärzten vor Ort zu organisieren. Zusätzlich werde der Ausschuss für Sicherheit und Ordnung des Kreistages zur Untermauerung der Position des Kreises die Kreisverwaltung beauftragen, ein Gutachten zu den Notarztstandorten und Notarztkapazitäten erstellen zu lassen. Sofern sich der Kreis Borken und die Krankenkassen nicht einigen können, trifft die Bezirksregierung Münster letztendlich die Entscheidung, wobei die Ergebnisse aus dem Gutachten dann sicherlich eine bedeutsame Rolle spielen würden.
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