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Stinkt zum Himmel: Jede dritte Kontrolle bei Düngeverordnung deckt Verstöße auf

Grüne Anfrage zeigt 147 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen unsachgemäßer Gülleausbringung im Kreis Borken

Die Ausbringung der Gülle durch die heimischen Landwirtinnen und Landwirte auf die Felder, führt immer wieder zu Beschwerden seitens der Bevölkerung. Gründe dafür sind die zeitweilig hohe Geruchsbelastung, aber leider immer wieder auch offensichtliche Verstöße gegen geltendes Düngerecht, wie beispielsweise Aufbringungen in den Wintermonaten. Gleichzeitig hat die regelmäßige Medienberichterstattung hinsichtlich illegaler Gülleimporte zu einer Sensibilisierung der Bevölkerung beigetragen. Die Grünen wollten vor diesem Hintergrund wissen, wie die zuständigen Umweltbehörden im Kreis Borken Beschwerden und Hinweisen zur unsachgemäßen Gülleausbringung nachgehen.

Der Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter ist die zuständige Behörde für den Vollzug des Düngerechts in Bezug auf die Anwendung von Düngemitteln. Dazu gehören neben der bundesweit geltenden Düngeverordnung (DüV), der Verordnung über das Inver­kehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger (WDüngV) und der Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) die Wirtschaftdünger­ Nachweisverordnung NW (WDüngNachwV) und die Landesdüngeverordnung (LDüngV). Die Überwachung dieser Regelungen erfolgt nach einem  gemeinsam mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz abgestimmten Kontrollkonzept. Es gliedert sich in eine systematische Überwachung von jährlich etwa 2.600 nach Risikokriterien ausgewählten Betrieben und die Kontrolle aufgrund von Anzeigen und Beschwerden. Dazu kommen Kontrollen im Rahmen von Cross Compliance durch den Technischen Prüfdienst der Landwirtschaftskammer.

 „Gerade hinsichtlich der Feststellung und Nachverfolgung von Verstößen gegen geltendes Umwelt- und Naturschutzrecht sind die Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern häufig essentiell,“ betont Gertrud Welper, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Kreistag Borken. Beschwerden und Hinweise bezüglich einer unsachgemäßen Gülleaufbringung gingen dabei nicht nur bei der Landwirtschaftskammer NRW, sondern auch in den Unteren Wasser- oder Landschaftsbehörden der Kreise ein. Der Kreis Borken gibt an, dass im Jahr 2018 insgesamt 14  Beschwerden und Hinweise bei der unteren Wasserbehörde (uWB) und keine bei der unteren Naturschutzbehörde (uNB) telefonisch oder per Mail eingingen.

Im Kreis Borken wurden 2018 insgesamt 484 Betriebe geprüft. Diese Zahl umfasst sowohl systematische Kontrollen als auch die Anzeigen, die durch die Stabstelle Düngeverordnung beim Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragtem bearbeitet wurden. In 291 Fällen fanden Vorort-Kontrollen statt, bei denen 106 Verstöße festgestellt wurden. „Die Zahl der Verstöße gegen das Güllerecht ist leider viel zu hoch,“ bedauert Jens Steiner, stv. Fraktionsvorsitzender der Grünen. „Wenn bei jeder dritten Vorort-Kontrolle Verstöße festgestellt werden, besteht ohne jeden Zweifel deutlicher Verbesserungsbedarf.“ Insgesamt wurden in 2018 wurden 147 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen unsachgemäßer Gülleausbringung eingeleitet, bei 105 Verfahren wurde ein Bußgeld verhängt, bei 24 Verfahren eine Verwarnung ausgesprochen, 18 Verfahren wurden eingestellt. Die Bußgeldhöhe ist dabei sehr unterschiedlich: sie lag zwischen 50 und 15.000 Euro.

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