Liebe Freundinnen und Freunde,
nach spannenden Wochen des Wahlkampfs möchten wir mit Euch zusammenkommen und die Europawahl nachbesprechen, aber vor allem den Blick nach vorne richten. Unsere Kreismitgliederversammlung ist ein Ort der lebendigen Diskussion, des konstruktiven Austausches und der politischen Gemeinschaft. Deshalb möchten wir nicht nur die langjährigen Mitglieder unserer Partei, sondern insbesondere auch unsere Neumitglieder ermutigen, zahlreich zu erscheinen und die wichtigen Themen unserer Partei mitzugestalten. Eine Stunde vor dem Beginn der KMV wird ein Neumitgliedertreffen (um 18:00 Uhr) stattfinden. Auch Menschen, die an unserer Partei interessiert sind, heißen wir herzlich willkommen. Alle unsere Mitgliederversammlungen finden öffentlich statt!
Der Kreisvorstand lädt Euch somit herzlich ein zur
2. Kreismitgliederversammlung 2024
Donnerstag, 20. Juni 2024 um 19.00 Uhr
Grünes Forum, Markt 7, 46325 Borken
Wie gewohnt werden wir zu Beginn die aktuelle politische Lage beleuchten. Wir verbinden dies mit einem Rückblick auf die Europawahl. Außerdem werden wir uns mit der kommenden Landesdelegiertenkonferenz in Oberhausen beschäftigen. Hierzu begrüßen wir als Gast unser Landesvorstandsmitglied Alexandra Schoo.
Auf dieser LDK wird unter anderem der Landesvorstand neu gewählt. Inhaltlich wird sich die LDK in zwei Leitanträgen mit den Themen Verkehr und Digitalisierung beschäftigen. Die Modernisierung und Nachhaltigkeit der Infrastruktur sind grundlegend für die wirtschaftliche Stärke Nordrhein-Westfalens. Wir GRÜNE setzen uns für eine zukunftsfähige Verkehrsinfrastruktur ein, die die Verkehrswende effizient unterstützt und auch bei begrenzten finanziellen Mitteln einen nachhaltigen Umbau ermöglicht. Ebenso ist die Digitalisierung der Verwaltung ein zentraler Ansatzpunkt, um NRW zukunftsorientiert zu gestalten. Die LDK wird sich darauf konzentrieren, diese Prioritäten zu diskutieren und weiterzuentwickeln.
Außerdem werden wir ein Votum für die Listenaufstellung zur Bundestagswahl der GRÜNEN NRW im Dezember vergeben und unsere Delegierten ausschließlich für Landesdelegiertenkonferenz zur Aufstellung der Bundestagswahlliste im Dezember wählen.
Für diese Kreismitgliederversammlung schlagen wir daher folgende Tagesordnung vor:
- Begrüßung und Formales
- Genehmigung des letzten Protokolls
- Aussprache zur aktuellen politischen Lage und Rückblick auf das Ergebnis der Europawahl
- Landesdelegiertenkonferenz 29. und 30. Juni 2024 in Oberhausen
- Votenvergabe Bundestagswahl
- Wahl von Delegierten ausschließlich für die LDK am 6. und 7. Dezember 2024 in Bielefeld
- Bericht der Kreistagsfraktion
- Prozess Kommunalwahlvorbereitung
- Finanzen
- Antragsberatung
- Verschiedenes und Termine
Wir freuen uns auf Eure Teilnahme!
Mit besten Grüßen
Jens Steiner
Kreisvorsitzender
Neumitgliedertreffen
Du bist frischgebackenes Grünenmitglied oder neu in unserem Kreisverband? Du bist zwar schon eine Weile dabei, möchtest dich aber aktiver einbringen? Oder du hast dich noch nicht für die Mitgliedschaft entschieden und willst mal reinschnuppern? Dann komm zu unseren Neumitgliedertreffen! Hier verschaffen wir dir einen Überblick über die Parteistrukturen, die kommunale Gremien und andere Möglichkeiten, dich einzubringen. Außerdem lernst du andere Grüne kennen und kannst dich mit ihnen vernetzen. Wir freuen uns auf dich!
Organisatorische Hinweise
Die Kreismitgliederversammlung wird in einem hybriden Format angeboten. Zur Abgabe von Stimmen bei den Wahlen und Voten müsst ihr jedoch physisch in der Kreisgeschäftsstelle anwesend sein, um Euer Stimmrecht auszuüben. Diejenigen von Euch, die online an der Kreismitgliederversammlung teilnehmen möchten, können das unter: https://gruen.live/kmv
Wahl der LDK-Delegierten
Die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) ist das höchste beschlussfassende Gremium auf Landesebene, das mindestens einmal jährlich tagt. Jeder Kreisverband entsendet (abhängig von der relativen Größe) eine festgelegte Zahl an Delegierten. Unser Kreisverband hat derzeit fünf Delegierte, die wir quotiert wählen (d.h. mindestens drei Frauen). Des Weiteren werden mindestens fünf stellvertretende Delegierte gewählt. Die Reise- und Übernachtungskosten zur LDK trägt der Kreisverband. Bei der KMV haben die Kandidat*innen kurz Gelegenheit, sich persönlich vorzustellen. Die Anwesenheit der Kandidat*innen ist gewünscht, aber nicht zwingend erforderlich.
Die Landesdelegiertenkonferenz zur Aufstellung der NRW-Kandidat*innenliste zur Bundestagswahl 2025 findet vom 6.-8. Dezember in Bielefeld statt. Die Delegierten für diese Listen-LDK müssen gesondert gewählt werden und entsprechen daher nicht den aktuell gewählten LDK-Delegierten des Kreisverbands. Da diese LDK die Landesliste zur Bundestagswahl aufstellt, gelten die besonderen Vorgaben des Bundeswahlgesetzes für die Wahl der Delegierten für diese spezielle LDK. Bei den Delegiertenwahlen sind deshalb nur Parteimitglieder abstimmungsberechtigt, die zum Zeitpunkt der Kreismitgliederversammlung, in NRW wahlberechtigt sind (§§ 12, 21, 27 BWG). Zum Zeitpunkt der Versammlung minderjährige Parteimitglieder, solche mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit sowie Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in NRW haben, sind daher nicht abstimmungsberechtigt. Parteimitglieder, die gemäß § 13 BWG vom Wahlrecht infolge eines Richterspruchs ausgeschlossen sind, sind ebenfalls nicht abstimmungsberechtigt.
Votenvergabe für die Bundestagswahl 2025
Die Kreismitgliederversammlung vergibt in Vorbereitung auf die Bundestagswahl 2025 ein Votum für eine Kandidatur auf der NRW-Landesliste. Es sind alle Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreis Borken stimmberechtigt. Zu einem Abstimmungsgang sind alle Personen zugelassen, die nach Aufforderung durch die Versammlungsleitung und rechtzeitig vor Beginn der Abstimmung, ihre Kandidatur unmissverständlich angemeldet haben. Jede*r stimmberechtigte Teilnehmer*in ist vorschlagsberechtigt. Alle Kandidat*innen können vor der Versammlung eine schriftliche Bewerbung einreichen, die den Mitgliedern zugeleitet wird. Die Kandidat*innen können sich zudem auf der KMV vorstellen. Bei mehreren Kandidat*innen erfolgt die Vorstellung in alphabetischer Reihenfolge (Nachname). Nachdem sich alle Kandidat*innen vorgestellt haben, können Fragen an alle/bestimmte Kandidat*innen gerichtet werden.
Jede*r Stimmberechtigte hat eine Stimme. Das Votum erhält, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Erreicht niemand diese Mehrheit, findet ein zweiter Abstimmungsgang statt. Dort sind nur diejenigen Kandidat*innen zugelassen, die im ersten Abstimmungsgang 20% der abgegebenen, gültigen Stimmen erhalten haben. Berechtigte Kandidat*innen können zurückziehen. Das Votum erhält, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Erreicht auch diesmal niemand diese Mehrheit, findet im dritten Abstimmungsgang eine Stichwahl zwischen den beiden bestplatzierten Kandidat*innen aus dem zweiten Abstimmungsgang statt. Das Votum erhält, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Trifft dies auf keine*n der beiden Kandidat*innen zu, so wird kein Votum vergeben.