Der Kreisparteirat ist zwischen den Kreismitgliederversammlungen das höchste beschlussfassende Organ des Kreisverbandes. Er trifft alle Entscheidungen, die nicht ausdrücklich der KMV vorbehalten sind oder zum laufenden Geschäft des Kreisvorstandes gehören. Der Kreisparteirat hat insbesondere die Aufgaben, die Richtlinien für die politische Arbeit des Kreisverbandes zwischen den KMVen zu beraten und Beschlüsse zu fassen. Er berät den Kreisvorstand und gewährleistet die Vernetzung, den Austausch und politische Diskussionen zwischen den Ortsverbänden.