Tierschutzverstöße in der Schweinemast im Kreis Borken

Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Zwicker,

mit großer Besorgnis hat unsere Fraktion den Bericht in der Münsterlandzeitung vom 2. Mai 2025 (vgl. Anlage) über schwerwiegende Tierschutzverstöße in einem Schweinemastbetrieb in Stadtlohn zur Kenntnis genommen. Sofern zutreffend werfen die dort dokumentierten Zustände, insbesondere der fragwürdige Umgang mit kranken und verletzten Tieren, nicht nur ethische, sondern auch rechtliche und strukturelle Fragen auf. Als GRÜNE Fraktion setzen wir uns für die konsequente Einhaltung des Tierschutzrechts und die Stärkung der Kontrollinstanzen ein. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass ökonomischer Druck zu einem Wegsehen bei Tierleid führt.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen und beantragt einen TOP „Tierschutzverstöße in der Schweinemast im Kreis Borken“ zur Diskussion dieses Themas im in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung:

  1. Wie bewertet das Veterinäramt des Kreises Borken die dokumentierten Zustände im betroffenen Stadtlohner Schweinemastbetrieb? Wurden im Rahmen der angekündigten „ordnungsrechtlichen Verfahren“ bereits konkrete Maßnahmen ergriffen?
  2. Ist der betroffene Betrieb bereits in der Vergangenheit auffällig geworden? Wenn ja: Wann, mit welchen Feststellungen und welchen behördlichen Konsequenzen?
  3. Was geschieht nach behördlicher Praxis mit kranken oder verletzten Schweinen in Mastbetrieben im Kreis Borken? Wie wird sichergestellt, dass diese Tiere nicht regelwidrig in die Lebensmittelkette gelangen?
  4. Wurden aus dem betroffenen Betrieb in Stadtlohn kranke oder verletzte Tiere an Schlachtbetriebe geliefert? Wenn ja: In welchem Umfang, an welche Schlachtstätten und unter welchen veterinärrechtlichen Voraussetzungen?
  5. Wie viele Verfahren wegen Verstößen gegen das Tierschutzrecht wurden in den letzten drei Jahren gegen Schweinemastbetriebe im Kreis Borken eingeleitet (bitte nach Jahr und Art der Maßnahme aufschlüsseln: Verwarnungen, Bußgelder, Strafanzeigen etc.)?
  6. Wie ist die Personalsituation im Veterinäramt des Kreises Borken, insbesondere im Bereich Nutztierhaltung und Stallkontrollen? Reichen die Ressourcen aus, um den Kontrollanforderungen gerecht zu werden?
  7. Welche Anforderungen gelten für die Entsorgung von getöteten Schweinen aus Mastbetrieben? Werden die Transporte zu Tierkörperverwertungsanlagen dokumentiert und kontrolliert?
  8. Wie stellt das Veterinäramt sicher, dass keine kranken Tiere in den Verkehr oder zur Schlachtung gelangen. Trifft es zu, dass wie in dem Bericht der Münsterlandzeitung beschrieben kleinere Schlachtstätten ohne ständige Kontrolle kranke Tiere unzulässigerweise schlachten? Wenn ja, Welche Schlachtstätten dieser Art sind bekannt, von wie vielen Verstößen geht das Veterinäramt aus und welche Maßnahmen wurden ergriffen, um illegale Schlachtungen zu unterbinden.

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