Das Ausländeramt des Kreises Borken wird beauftragt, den Schriftverkehr mit seinen Kund*innen soweit rechtlich möglich und zulässig auf einfache Sprache umzustellen.
Begründung:
Die Kommunikation des Ausländeramtes mit seinen Kund*innen erfolgt derzeit in sog. „Beamtendeutsch“, welches selbst deutschen Muttersprachler*innen oft schwer verständlich ist. Dies ·vergrößert die ohnehin häufig vorhandene Unsicherheit im Umgang mit Behörden und führt zu einer zusätzlichen Belastung von Ehrenamtler*innen, die viele Flüchtlinge bei ihren Amtsgängen begleiten.
Schreiben in einfacher Sprache würde es vielen Geflüchteten ermöglichen, ihren Schriftverkehr selbständig zu bewältigen.
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