Unterstützung und Integrationsangebote für Geflüchtete aus Afghanistan

Einer Antwort der Bundesregierung vom 23.11.2020 auf eine parlamentarische Anfrage der Linken ist zu entnehmen, in welchem Umfang das BAMF, also die für die Durchführung von Asylverfahren zuständige Behörde, Geflüchteten aus Afghanistan bis heute den ihnen gebührenden Schutz verweigert: Allein in den ersten neun Monaten des Jahres 2020 wurden 5644 ablehnende Asylentscheidungen für afghanische Flüchtlinge durch die Verwaltungsgerichte wieder aufgehoben. Von 9.557 inhaltlich entschiedenen Klagen waren also 59,1 Prozent erfolgreich.

Dabei ist die restriktive Entscheidungspraxis des BAMF vor allem auf fragwürdige politische Vorgaben zurückzuführen, die trotz der eskalierenden Gewalt in Afghanistan für bestimmte Gruppen von afghanischen Flüchtlingen das Vorhandensein einer so genannten „inländischen Schutzalternative“ behaupten. Nach wie vor kommt es in Afghanistan zu schweren Anschlägen mit toten und verletzten Zivilist*innen. UN-Generalsekretär António Guterres äußerte sich zuletzt besorgt über die andauernde Gewalt in Afghanistan, die viele unschuldige Zivilist*innen treffe. Menschenrechtsorganisationen forderten die Bundesregierung wiederholt auf, Abschiebungen nach Afghanistan Land zu stoppen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir darum, die folgenden Fragen zur kommenden Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung zu beantworten:

  1. Wie viele aus Afghanistan geflüchtete Personen leben aktuell im Kreis Borken?
  2. Sind darunter Familien, Minderjährige oder allein reisende Frauen?
  3. Wo und wie sind die betroffenen Personen untergebracht?
  4. Wie ist der Verfahrensstand und die Aufenthaltsposition bei den betroffenen Personen?
  5. Bei wie vielen Geflüchteten aus Afghanistan, die im Kreisgebiet leben, erging in den letzten Jahren ein negativer Bescheid des BAMF, der in der Folge gerichtlich aufgehoben wurde?
  6. In welcher Form steht den Geflüchteten aus Afghanistan rechtliche Beratung im Verfahren zur Verfügung?
  7. Wie hoch ist der Anteil geflüchteter Personen aus Afghanistan, die an integrationsfördernden Maßnahmen wie beispielsweise Sprachkursen, Betriebspraktika etc. teilnehmen?
  8. Welche konkreten Maßnahmen zur Integration werden für die Geflüchteten aus Afghanistan im Kreisgebiet ergriffen?
  9. Wie werden Personen aus Kriegsgebieten, die häufig schwerste traumatische Erlebnisse hatten, medizinisch und psychosozial betreut? Welche konkreten (muttersprachlichen) Angebote gibt es hier?

Mit freundlichen Grüßen

Jens Steiner
Monika Logermann
Ernst Brüninghaus (DIE LINKE)

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