Unterstützungsfonds Künstlerisch-kulturelle Projekte in der Corona-Krise

Zur Unterstützung künstlerisch-kultureller Projekte in der Corona-Krise im Kreis Borken wird ein Fonds eingerichtet, für den 100.000,- € zur Verfügung gestellt zugeführt werden. Die Mittel werden in einem von der Kulturabteilung des Kreises durchzuführenden Antrags- und Bewilligungsverfahren vergeben.

Mehr- oder Mindererträge/-aufwendungen: +100.000,00 Euro

Begründung:

Die Corona-Pandemie hat in der Kulturszene im Kreis zu massiven Einschnitten geführt. Monatelang konnten aufgrund rechtlicher Vorgaben keinerlei kulturelle Aktivitäten stattfinden. Die Schließung von Veranstaltungsstätten, das Verbot von Großveranstaltungen, Probeverbote für Chöre und Orchester stehen hier stellvertretend für den ˈkulturellen Lockdownˈ. Dies hat zu erheblichen bis existenzbedrohenden finanziellen Einbußen bei Künstlerinnen und Künstlern, insbesondere freien Kulturanbietern sowie auf einen Veranstaltungsbetrieb angewiesenen Anbietern und Branchen geführt. Eine spürbare Verbesserung der Situation ist angesichts immer noch hoher Infektionszahlen nicht absehbar.

Aus diesem Grund wird vorgeschlagenen einen befristeten Unterstützungsfonds für künstlerisch-kulturelle Projekte einzurichten. Danach stellt der Kreis Borken im Zeitraum bis 31.12.2021 einmalig Fördermittel i. H. v. 100.000,- € zur Entwicklung und Durchführung künstlerisch-kultureller Projekte im Kreisgebiet bereit, um die vielfältige Kulturlandschaft im Westmünsterland während der Corona-Krise zu unterstützen. Die Mittel sollen dazu beitragen, begonnene Projekte zum Abschluss zu bringen, neue Vorhaben zu konzipieren oder umzusetzen sowie neue Veranstaltungsformate zu entwickeln und auszuprobieren. Ziel ist der Erhalt einer aktiven und vielfältigen Kulturszene im Kreis Borken.

Auf diese Weise sollen Künstlerinnen und Künstler und Kultureinrichtungen unterstützt werden, um ihre Arbeit trotz der weiterhin notwendigen Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie fortzusetzen, ihre künstlerischen Fähigkeiten und Fertigkeiten weiterhin zu entfalten und das kulturelle Angebot in der Region aufrechtzuerhalten.
Ein Vorschlag für mögliche Förderrichtlinien ist als Anlage beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen

Sandra Lentfort
Dr. Claudia Jung
Jens Steiner

Anlage:

Richtlinie über die Bewilligung einer Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds für Künstlerisch-kulturelle Projekte in der Corona-Krise im Kreis Borken (Entwurf)

Vorbemerkungen
Um die vielfältige Kulturlandschaft im Westmünsterland während der Corona-Krise zu unterstützen, stellt der Kreis Borken 100.000,- € zur Entwicklung und Durchführung künstlerisch-kultureller Projekte im Kreisgebiet bereit. Damit sollen Künstlerinnen und Künstler sowie Kultureinrichtungen unterstützt werden, um ihre Arbeit trotz der weiterhin notwendigen Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie fortzusetzen, ihre künstlerischen Fähigkeiten und Fertigkeiten weiterhin zu entfalten und das kulturelle Angebot in der Region aufrechtzuerhalten.

Allgemeines
Im Rahmen eines Förderfonds Künstlerisch-kulturelle Projekte in der Corona-Krise im Kreis Borken stellt der Kreis Borken einmalig Fördermittel für künstlerisch-kulturelle Projekte im Kreisgebiet zur Verfügung. Die Mittel sollen dazu beitragen, begonnene Projekte zum Abschluss zu bringen, neue Vorhaben zu konzipieren oder umzusetzen sowie neue Veranstaltungsformate zu entwickeln und auszuprobieren. Ziel ist der Erhalt einer aktiven und vielfältigen Kulturszene im Kreis Borken.

Gegenstand der Zuwendung und Voraussetzungen für ihre Bewilligung
Zuwendungsfähige Maßnahmen sind künstlerisch-kulturelle Projekte. Um eine Zuwendung aus diesem Fonds erhalten zu können, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
a) Das Projekt muss im Zeitraum bis 31.12.2021 entwickelt und/oder durchgeführt werden.
b) Das Projekt muss auf dem Gebiet des Kreises Borken durchgeführt werden.

Zuwendungsempfänger
Das Förderangebot richtet sich an Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffende der Sparten Musik, Schauspiel, Literatur, Bildende Kunst, Tanz, Illustration, Film, Fotografie, Kleinkunst und Kulturvermittlung. Bewerben kann sich, wer

  • als Solo-Selbstständige/r im Hauptberuf eine freie kulturell-kreative Tätigkeit ausübt,
  • durch die Absage von Kulturveranstaltungen und Engagements oder die Schließung
    von Veranstaltungsorten existenzbedrohend beeinträchtigt ist,
  • in der Künstlersozialkasse gemeldet ist (im Ausnahmefall kann eine hauptberufliche
    Tätigkeit auf freischaffender Basis auch anerkannt werden, wenn diese anderweitig
    schlüssig belegt wird) sowie
  • im Kreis Borken lebt oder dem Kreis durch sein kreatives Schaffen eng verbunden ist.

Zuwendungsfähige Kosten
Die Förderung kann die gesamte Vorbereitung und Durchführung eines kreativ-kulturellen Projekts unter Nutzung aller möglichen Medien, Formate und Aufführungsformen umfassen. Zuwendungsfähig sind Sachausgaben (z. B. Mieten), die zur Durchführung eines Projekts oder einer Veranstaltung zwingend erforderlich sind. Darüber hinaus sind Honorar- und Personalkosten zuwendungsfähig, soweit die zu erbringende Leistung im Kontext des Projekts unabdingbar ist (z. B. Regiearbeiten, Gagen, theaterfachliche und –pädagogische Workshops, Koordinierungsaufgaben) sowie Leistungen aus bürgerschaftlichem Engagement im Sinne der Richtlinie des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement im Rahmen von Zuwendungen im Kulturbereich gemäß Stand vom 04.12.2019.

Höhe und Auszahlung der Zuwendung
Die Fördermittel dienen zur Defizitabdeckung im Kontext der Entwicklung und Durchführung künstlerisch-kultureller Projekte. Die Defizitabdeckung beträgt maximal 80% der zuwendungsfähigen Kosten und darf einen Höchstbetrag von 2.000,- € pro Projekt nicht überschreiten. Eine Zuwendungsempfängerin bzw. ein Zuwendungsempfänger kann für maximal zwei Projekte eine Unterstützung erhalten.
Im Zusammenhang mit Veranstaltungsformaten ist nur der Anteil der Kosten zuwendungsfähig, der nicht durch anderweitige Einnahmen (z. B. Eintrittsgelder, Sponsorenbeiträge, Werbeeinnahmen, sonstige Fördergelder) finanziert werden kann (Defizitabdeckung). Auch hierfür darf die Zuwendung 2.000,- € nicht überschreiten. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach befürwortendem Abschluss des Bewilligungsverfahrens.

Verfahren zur Bewilligung
Das Antrags- und Bewilligungsverfahren hinsichtlich einer Zuwendung aus dem Förderfonds Künstlerisch-kulturelle Projekte in der Corona-Krise im Kreis Borken wird von der Kulturabteilung des Kreises durchgeführt. Seitens der Antragsteller sind folgende Unterlagen einzureichen:
a) vollständig ausgefüllter und vom Projektverantwortlichen oder vom Kulturanbieter unterschriebener Zuwendungsantrag Künstlerisch-kulturelle Projekte in der Corona-Krise im Kreis Borken,
b) ggfls. erweiterte Darstellung des Projekts oder Veranstaltungsformats und
c) vom Projektverantwortlichen oder vom Kulturanbieter unterschriebener Kosten- und Finanzierungsplan des Projekts oder des Veranstaltungsformats, aus dem das kalkulierte Defizit des Projekts hervorgeht.
Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen erhält die Antragstellerin bzw. der Antragsteller innerhalb von 14 Tagen eine Mitteilung über die Bewilligung einer Zuwendung oder über die Ablehnung des Zuwendungsantrags.

Verwendungsnachweis
Ein abschließender Verwendungsnachweis ist spätestens 14 Tage nach Ende des Projekts bei der Kulturabteilung des Kreises Borken vorzulegen. Die geförderten Projekte müssen im Jahr 2021 abgeschlossen und endabgerechnet werden. Die Mittelverwendung ist bis zum Jahresende 2021 schriftlich nachzuweisen.Der Verwendungsnachweis besteht aus
a) einem formlosen, aussagekräftigen Sachbericht zu Entwicklung, Ablauf und Rezeption des Projekts (z. B. Anzahl der aktiv beteiligten Künstlerinnen und Künstler, Anzahl der Proben- und Aufführungstermine, Erreichung der gesteckten Ziele, Besucherzahlen),
b) ggfls. Dokumentationsmaterial (z. B. Film, CD, Presseartikel),
c) einer detaillierten tabellarischen Darstellung aller im Kontext des Zuwendungsprojekts entstandenen Ausgaben und Einnahmen mit Angabe des tatsächlich entstandenen Defizits sowie der einzelnen Punkte, für die die Zuwendung verwendet wurde, sowie der Vorlage der dazugehörigen Belege.

Rechtsanspruch
Ein Rechtsanspruch auf Zuwendungen aus dem Förderfonds Künstlerisch-kulturelle Projekte in der Corona-Krise im Kreis Borken besteht nicht.

Inkraftreten
Diese Richtlinie tritt mit Beschluss des Kreistages Borken am 11.03.2021 in Kraft.

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