Vergabe des Linienbündels BOR 5

Die Verwaltung wird beauftragt folgende Anpassungen an den Liniensteckbriefen und Fahrplanentwürfen im Rahmen der Vergabe des Linienbündels BOR 5 vorzunehmen:

  1. Gemäß des Nahverkehrsplans werden die Anzahl der Fahrten auf der Linie R61 an Samstagen um 10 erhöht und somit ein Stundentakt realisiert.
  2. Der Fahrplan der Linie R61 an Sonn- und Feiertagen wird um 60 Minuten bei Beibehaltung der Fahrtenanzahl verschoben, um Parallelfahrten mit der Linie R51 zu vermeiden.
  3. Die Anschlussgarantie zwischen den Linien R61 und R76 in Stadtlohn ist im Liniensteckbrief der Linie R61 aufzunehmen.
  4. Die Verwaltung prüft, ob die Fahrten der Linie 731 als Bestandteil der Linie X80 bzw. als Ergänzungslinie zur X80 aufgenommen und somit dem Linienbündel BOR 1 zugeordnet werden können.

Begründung:

zu 1: Der Kreis Borken hat im Nahverkehrsplan diese Maßnahme im 3. Nahverkehrsplan unter ML-V bereits beschlossen. Diese Maßnahme sollte somit mit der Neuvergabe umgesetzt werden.

zu 2: Im aktuellen Fahrplan sowie in den vorgelegten Fahrplanentwürfen der Linienbündel BOR 5 und BOR 9 verkehren die Linien R61 und R51 zwischen Coesfeld und Gescher bzw. Hochmoor sonntags zeitgleich alle zwei Stunden und konkurrieren somit auf den gleichen Linienabschnitt miteinander anstatt sich zu ergänzen. Die weiteren, jeweils um eine Stunde versetzte Direktfahrten der Linie R51 bedienen weder Hochmoor noch Gescher, mit Ausnahme der außer-örtlichen Haltestelle „Gabelpunkt“, so dass insgesamt zwischen Coesfeld und Gescher/Hochmoor lediglich ein doppelter, aber zeitgleicher Zweistundentakt angeboten wird. Deshalb ist es sinnig, die Fahrten so zu entzerren, dass statt dem „doppelten Zweistundentakt“ auf diesem Abschnitt ein annähernder Stundentakt angeboten werden kann. Eine Verschiebung der Fahrten auf der R51 würde zu weitreichenden Veränderungen auf der kompletten West-Ost-Achse führen. Eine Verschiebung auf der Linie R61 hätte hingegen keine negativen Auswirkungen an weiteren Linienabschnitten und Verknüpfungspunkten. Vielmehr würde ab Vreden sogar ebenfalls abwechselnd mit der Linie S70 eine stündlich versetzte Verbindung in Richtung Osten geschaffen.

zu 3: Die Anschlusssituation zwischen den Linien R61 und R76 waren schon öfters Diskussion in den politischen Gremien und in der Öffentlichkeit. Aus diesem Grund wurde zwischen den Verkehrsunternehmen eine Anschlussgarantie vereinbart. Zwar hat sich die Pünktlichkeit auf der Linie R61 dadurch nicht sonderlich erhöht, jedoch hat der Fahrgast dadurch einen Anspruch auf eine Ersatzleistung bei Anschlussverlust erhalten. Die Anschlussgarantie sollte deshalb fortgesetzt werden.

zu 4: Die Linie X80 wurde am 1.9.2022 eingeführt. Mit dem Betreiber der Linie 731 wurde vereinbart, dass bis zur Neuvergabe des Linienbündels keine Schüler-relevanten Verkehre von der Linie X80 übernommen werden. Diese Zusage wird mit der Neuvergabe hinfällig, so dass auch diese Einzelfahrten einheitlich vom Betreiber der Linie X80 übernommen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Richard Henrichs
Vera Timotijević
Robert Brandt

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