Vergabe des Linienbündels BOR 9

Die Verwaltung prüft die Auswirkungen der Schrankenschließzeiten in Coesfeld auf die Pünktlichkeit der Linie R51 und der damit verbundenen Anschlusszuverlässigkeit an den nachfolgenden Verknüpfungspunkten. Im Nachgang der Prüfung werden die Fahrzeiten der Linie angepasst.

Begründung:

Die Linie R51 verlässt den Bahnhof Coesfeld im Taktverkehr zur vollen Stunde kurz vor bzw. zeitgleich mit der Abfahrt den dortigen Regionalbahnen, fährt zunächst parallel zum Schienenverlauf, und kreuzt die Schiene nach einem weiteren Halt an der Haltestelle Gerichtsring. Die Schranken an den beiden Bahnübergangsanlagen, die in diesem Verlauf gekreuzt werden, schließen jeweils zu den Abfahrten der Regionalbahnen nach Enschede (Minute 00) und Münster (Minute 05) für mehrere Minuten, so dass sich auch der Linienverkehr der R51 im durch die Schrankenschließung hervorgerufenen Rückstau befindet. Die daraus entstehende Verspätung beeinflusst dann die Pünktlichkeit des weiteren Linienverlauf mindestens bis Borken (dort gibt es im Fahrplan einen 5-minütigen Puffer), oft sogar bis Bocholt. Darum ist eine zeitliche Anpassung des Fahrplans zwischen Coesfeld und Borken bzw. Bocholt vorzunehmen.

In der Gegenrichtung werden ebenfalls oft bereits bei geringen Verspätungen die Bahnübergangsanlagen erst bei geschlossenen Schranken erreicht und somit der Anschluss an die Züge am Bahnhof Coesfeld gefährdet. Hier würde eine frühere Abfahrt in Bocholt sowie die Hinzufügung eines zeitlichen Puffers in Borken auch in Richtung Coesfeld zur Fahrplanstabilität beitragen.

Mit freundlichen Grüßen

Richard Henrichs
Vera Timotijević
Robert Brandt

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