Der Kreistag Borken beschließt, das Förderprogramm „Klimaschutz in gemeinnützigen Vereinen und Organisationen im Kreis Borken“ im Haushaltsjahr 2026 wieder aufzunehmen. Hierfür werden im Haushalt 2026 500.000 Euro bereitgestellt. Die Förderung erfolgt weiterhin nach Maßgabe der bestehenden Förderrichtlinie sowie über das etablierte digitale Antragsverfahren; die Bewilligung erfolgt – wie bisher – nach Reihenfolge des Antragseingangs („Windhundprinzip“) im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Begründung:
Mit dem Förderprogramm „Klimaschutz in gemeinnützigen Vereinen und Organisationen im Kreis Borken“ hat der Kreis ein Instrument geschaffen, das eine doppelte Wirkung entfaltet: Es ermöglicht konkrete investive Klimaschutzmaßnahmen (insbesondere Energieeffizienzmaßnahmen an Gebäuden) und stärkt zugleich das Ehrenamt sowie die gemeinnützigen Strukturen in der Fläche. Damit schließt das Programm eine Förderlücke, weil viele Vereine und Organisationen große, klimaschutzrelevante Investitionen (z. B. Heizungsumrüstung, Fenster/Außentüren, begleitende Energieberatung) sonst häufig nicht stemmen können.
Die Erfolgsgeschichte des Programms ist belegt: Bereits 2023 konnten – auch unter Nutzung von Rest- und überplanmäßigen Mitteln – 25 Bewilligungen mit einem Gesamtvolumen von rund 790 T-EUR ausgesprochen werden. 2024 fand das Programm erneut großen Anklang; es wurden 16 Anträge bewilligt und dabei 18 unterschiedliche Organisationen mit großer Bandbreite (u. a. Sport- und Heimatvereine, Musikkapellen, Tierschutzverein, Repair-Café, Wohlfahrtsverbände) kreisweit gefördert. Die digitale Antragstellung und die transparente, schlanke Abwicklung haben sich dabei bewährt.
Im vergangenen Jahr wurde eine Fortführung trotz fraktionsübergreifend positiver Bewertung nicht beschlossen. Der damalige Hauptgrund war – so weist es die Niederschrift der Kreisausschusssitzung vom 13.03.2025 aus – nicht eine inhaltliche Ablehnung, sondern der Hinweis duch den Fraktionsvorsitzenden der CDU-Mehrheitsfraktion, der Haushalt gebe eine Fortführung „in diesem Jahr“ nicht her; das Programm solle daher nicht abgeschafft, sondern vielmehr für ein Jahr ausgesetzt werden. Dieses Aussetzungsjahr ist nun abgelaufen.
Folgerichtig erfolgt jetzt die Wiedereinführung im Haushaltsjahr 2026, um die erfolgreiche Verbindung von Ehrenamtsstärkung und Klimaschutz wiederaufzunehmen und die Nachfrage aus der Vereinslandschaft nicht erneut ins Leere laufen zu lassen.
Gerade weil das Programm als „Leuchtturmprojekt“ wahrgenommen wird und in der Fläche wirkt, ist Kontinuität wichtig: Vereine planen Sanierungs- und Modernisierungsschritte oft über längere Zeiträume. Eine erneute Aussetzung würde nicht nur Klimaschutzpotenziale verzögern, sondern auch Vertrauen und Planungssicherheit für ehrenamtlich getragene Strukturen schwächen. Die Fortführung in 2026 ist daher sachlich geboten.
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