Der Kreis Borken bietet aktuell Unterstützung bei Bau-/Modernisierungsvorhaben im Rahmen des Wohnraumförderungsprogrammes des Landes NRW an. Sei es energieeffizientes Bauen und Sanieren oder Um-/Neubau zur Barrierefreiheit. Als Bewilligungsbehörde entscheidet der Kreis Borken ob und wie ein Projekt vom Land NRW im Rahmen des WoFP gefördert wird. Neben diesen Aufgaben fördert der Fachbereich „Bauen und Wohnen – Wohnungswesen“ den Mietwohnungsbau mit öffentlichen Mitteln und kümmert sich damit um die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.
Betrachtet man die Erkenntnisse des zurückliegenden Wohnungsgipfels 2023 des Kreises Borken und seiner 17 Kommunen im Ahauser Kulturquadrat, so ist die Schaffung von ausreichendem, bezahlbaren Wohnraum eine der zentralen Herausforderungen der nahen Zukunft. Der Druck auf den Wohnungsmarkt (Wohneigentum/Mietwohnungsmarkt) ist seit geraumer Zeit – nicht zuletzt auch durch Zuzug und massive Preissteigerungen – äußerst angespannt und der Kreistag hat die Problematik des bezahlbaren Wohnraums im einstimmig verabschiedeten Kreisentwicklungsprogramm (Kompass 2035) als eine seiner maßgeblichen Zielsetzungen für die Kreisentwicklung festgeschrieben.
Landesbauministerin Ina Scharrenbach skizzierte im Rahmen des Wohnungsgipfel 2023 ein Instrumentarium für einen erfolgreichen öffentlich unterstützten Wohnungsbaus. Hierzu zählt ein verlässlicher rechtlicher Rahmens und eine effiziente, öffentliche Förderung für Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen durch die öffentliche Hand. Hier hat sich in der Förderlandschaft einiges getan und ab dem Förderjahr 2024 kann nunmehr ein Baukostenzuschuss beantragt werden, wenn zuvor eine Bewilligung nach der Förderrichtlinie „Öffentliches Wohnen im Land NRW 2024“ erfolgt ist. Bis 2027 stellt die schwarz-grüne Landesregierung 9 Milliarden Euro an Fördermitteln bereit. Für 2024 belaufen sich die Mittel für öffentliche Wohnraumförderung auf 1,7 Milliarden Euro.
Im Rahmen des Wohnungsgipfels wurde seitens der Referent*innen beklagt, dass der überarbeiteten Förderkulisse von Bund und Land zum Trotz, diese nicht auskömmlich sei, um die notwendigen Impulse zum Bau bezahlbaren Wohnraums zu initiieren. Allerding – so die einhellige Meinung – gäbe es keine Instrumente der Kreispolitik, um hier ergänzend tätig zu werden. Dies hat sich nunmehr geändert: Der Kreis Herford hat einen innovativen und erfolgversprechenden Ansatz der Wohnbauförderung durch Landkreise entwickelt: Er greift das Förderprogramm der Landesregierung in einem kreiseigenen Wohnraumförderungsprogramm zur Neuschaffung und Modernisierung auf und knüpft die Bereitstellung eines Baukostenzuschusses an eine Bewilligung nach der FRL NRW 2024. Hier wird sowohl die Neuschaffung von Mietwohnraum gemäß FRL NRW 2024 als auch die Modernisierung bestehender Wohneinheiten gefördert.
Um das im Kreisentwicklungsprogramm „Kompass 2035“ festgeschriebene Ziel „Zukunftsfähiges Wohnen im Kreisgebiet“ mit möglichst vielen Handlungsoptionen auszustatten sollte der Kreis Borken das Herforder Modell einer genaueren Betrachtung zu unterziehen. Vor diesem Hintergrund beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen TOP „Wohnraumförderung im Westmünsterlandkreises Borken“ für dne nächste Sitzung des Kreisausschusses für Wirtschaft, Kreisentwicklung und Digitalisierung. Um Informationen, Erfahrungen und Einblicke in die praktische Umsetzung der Wohnbauförderung durch die Kreisverwaltung Herford bekommen, bitten wir darum, einen Vertreter des Kreises Herford in die Sitzung einzuladen.
Dietmar Eisele
Julia Osygus
Hermann Dreischenkemper
Weitere Informationen zur Wohnbauförderung des Landes und des Kreises Herford gibt es unter:
https://www.mhkbd.nrw/system/files/media/document/file/2024-04-02-mhkbd-final-frl-off-wohnen-2024.pdf
https://www.mhkbd.nrw/system/files/media/document/file/2024-04-02-mhkbd-final-frl-off-wohnen-nrw-2024-synopse.pdf
https://www.kreis-herford.de/LEBEN/Bauen-und-Wohnen-Karten-Kataster-und-Vermessung/Wohnen-und-Wohnungsförde-rung/Kreiseigene-Wohnraumförderung-für-Neuschaffung-und-Modernisierung-beantragen
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