Zukünftige Investments am Kriterium der Nachhaltigkeit ausrichten

Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Zwicker,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt für die kommenden Sitzungen von Kreisausschuss und Kreistag, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu nehmen: 

Beschlussvorschlag:

Bei Geld-, Finanz- und Kapitalanlagen des Kreises Borken, seiner Tochterunternehmen und Stiftungen, an denen der Kreis Borken beteiligt ist, ist auch das Kriterium der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen.

Alle bestehenden Geld-, Finanz- und Kapitalanlagen sollen vor diesem Hintergrund entsprechend überprüft werden und ggfls. – sofern die Anlagebedingungen nicht erfüllt sind – bis spätestens zum 31.12.2022 umgeschichtet werden. Als Nachhaltigkeitsmaßstab sind international anerkannte auf den ESG-Kriterien basierende Bewertungskriterien und die Anlagestrategie „Best-in-Class“ anzuwenden. Ergänzend wird eine grundsätzliche Negativliste mit ethischen und ökologischen Wertmaßstäben erarbeitet. Des Weiteren soll auch der Einsatz von Spezialfonds geprüft werden.

Die bestehenden Anlagerichtlinien sind entsprechend zu prüfen und ggfls. zu überarbeiten bzw. anzupassen.

Sachdarstellung:

Das Aktien- und Anlagevermögen des Kreises Borken war in den vergangenen Jahren immer wieder Gegenstand von Diskussionen im Kreistag. Innerhalb der kommunalen Familie in Westfalen hat sich nun die hier vorgeschlagene Beschlussvorschlag als richtungsweisend herauskristallisiert. 

Auf Vorschlag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen in der Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe hat der Landschaftsverband Westfalen-Lippe beschlossen, dass die Aspekte der Nachhaltigkeit in der Anlagestrategie des LWL und seiner Tochterunternehmen sowie seiner Stiftungen berücksichtigt werden sollen. „Ob Geld-, Finanz- oder Kapitalanlagen des LWL, ob es die Tochterunternehmen sind oder die Stiftungen, an denen der LWL beteiligt ist, überall setzen wir das Kriterium der Nachhaltigkeit an“, betont hierzu völlig zu Recht der Vorsitzende des Finanz- und Wirtschaftsausschusses der Landschaftsversammlung, Dr. Kai Zwicker. Diesem Beispiel des Ausschussvorsitzenden Dr. Zwicker sollte sich der Kreis Borken und sein Landrat Dr. Zwicker ein Beispiel nehmen.

Zu den Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit gehören insbesondere die sogenannten „ESG-Kriterien“, d.h. Umwelt, Soziales und Unternehmensführung als zu bewertende Faktoren eines Finanzinvests, die bei der Entscheidung über Geld- und Finanzanlagen mit einzubeziehen sind. Dabei sind sich die Antragsteller*innen darüber im Klaren, dass neben den ESG-Kriterien auch das mit einer Vermögensanlage verbundene Risiko sowie die Rendite, ohne die die Aufgabenerfüllung nicht gesichert ist, berücksichtigt werden müssen. Diese Punkte können darüber hinaus in einem Konkurrenzverhältnis stehen.

Die bestehenden Anlagerichtlinien sollen daher unter Berücksichtigung der vorgenannten Ausführungen geprüft und ggfls. überarbeitet bzw. angepasst werden. Alle neuen Anlageentscheidungen des Kreises Borken, seiner Tochterunternehmungen und Stiftungen, an denen der Kreis Borken beteiligt ist, sollen künftig auch die Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, eine Negativliste zu erarbeiten, die sich an ethischen und ökologischen Wertmaßstäben orientiert.

Alle bestehenden Geld-, Finanz- und Kapitalanlagen sollen vor diesem Hintergrund entsprechend überprüft werden und ggfls. – sofern die Anlagebedingungen nicht erfüllt sind – bis spätestens zum 31.12.2022 umgeschichtet werden. Als Nachhaltigkeitsmaßstab soll eine international anerkannte Bewertung dienen. Dafür sollen nach der Strategie „Best-in-Class“ diejenigen Anlagen ausgewählt werden, die die Kriterien in ökologischer, sozialer und ethischer Hinsicht am besten erfüllen.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Steiner
Vera Timotijević
Dietmar Eisele

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