Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, sich bei der Landesregierung dafür einzusetzen, dass im Rahmen einer Weiterentwicklung von Ticketangeboten des ÖPNV, das Angebot eines Sozialtickets erhalten bleibt. Dafür bedarf es einer dauerhaft verlässlichen Finanzierung des Landes, insbesondere über das aktuelle Bewilligungsende für das Sozialticket bis zum 31.12.2017 hinaus.
Sachdarstellung:
Das Sozialticket, das ab 2012 in Nordrhein-Westfalen mit finanzieller Unterstützung des Landes eingeführt worden ist, hat dem Öffentlichen Personennahverkehr viele neue Nutzer zugeführt. Personen mit geringem Einkommen ermöglicht es eine größere Mobilität und damit eine stärkere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Das Sozialticket erfreut sich einer wachsenden Beliebtheit. Hiervon profitieren auch unsere kommunalen Verkehrsunternehmen.
Das Sozialticket steht in einer Reihe sozialpolitisch wünschenswerten Ticketangeboten, die – unterschiedlich finanziert – auf besondere Lebenslagen eingehen, wie beispielsweise Tickets für Studierende und Auszubildende, Ticketangebote für Seniorinnen und Senioren oder Schülerinnen und Schüler. Derartige Angebote bedürfen einer regelmäßigen Überprüfung und Weiterentwicklung.
Bei einem Wegfall des Landeszuschusses, der zuletzt 40 Mio. Euro für ganz NRW betragen hat, wäre der Fortbestand des Sozialtickets gefährdet. Auch für die RVM wären mit dem Wegfall des Sozialtickets erhebliche Einnahmeausfalle verbunden, da nicht zu erwarten ist, dass die bisherigen Kundinnen und Kunden im vollen Umfang auf das normale Tarifangebot umsteigen können.
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