Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE)

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kreistag nimmt zur Kenntnis, dass die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) in ihrem „Zwischenbericht Teilgebiete” auch Flächen im Kreis Borken als möglicherweise geeignet für die dauerhafte Lagerung von Atommüll hält. Die bedeutet nicht, dass das Westmünsterland ein geeigneter Standort ist, sondern lediglich, dass die Datenlage einen Ausschluss der Region bislang noch nicht ausreichend hergibt. Daher ist ein absolut transparentes, seriöses, wissenschaftsbasiertes und objektives Verfahren für die Endlagersuche unabdingbar, in dem die Anliegen der betroffenen Regionen mit eingebracht werden können.
  2. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, den Zwischenbericht Teilgebiete für die nächste Sitzung des Umweltausschusses aufzubereiten, einen Vertreter der BGE zu dieser Sitzung einzuladen und ein Konzept zur regionalen Begleitung des weiteren Verfahrens zu erstellen.

Sachdarstellung:

Bis zum Jahr 2031 soll innerhalb Deutschlands der Standort für ein Endlager für hochradioaktiven Müll gefunden werden. Zuständige Bundesbehörde ist das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), vormals Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) mit Standorten in Berlin und Salzgitter. Angestrebt wird laut BASE ein ergebnisoffener, wissenschaftsbasierter und transparenter Auswahlprozess, der in einem festgelegten Verfahren und nach Kriterien abläuft, die im sog. „Standortauswahlgesetz“ (StandAG) definiert sind. Ziel sei es, einen Standort für den Verbleib hochradioaktiver Abfälle festzulegen, der die bestmögliche Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren bietet. Die direkte Standortsuche wird von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) durchgeführt. Das Standortauswahlverfahren startete mit einer “weißen Landkarte”. Das bedeute, dass alle Bundesländer in die Suche einbezogen würden. Der Suchprozess soll in drei Schritten ablaufen:

1. Ermittlung von Teilgebieten

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) sammelt zu Beginn der 1. Phase geowissenschaftliche Daten der Länder und wertet diese aus. Zunächst werden ungeeignete Regionen wie Erdbeben- oder Bergbaugebiete von der “weißen Landkarte” potenzieller Endlagerstandorte gestrichen. Im nächsten Schritt werden Mindestanforderungen angewandt. Zum Beispiel sollen 300 Meter Gestein das Endlager von der Erdoberfläche trennen. Eine 100 Meter starke Schicht aus Granit, Salz oder Ton muss das Endlager umgeben. Zwischen den verbleibenden Gebieten werden dann Vor und Nachteile abgewogen. Die anzuwendenden Kriterien sind im Standortauswahlgesetz (Stand AG) festgesetzt. Das erste Zwischenergebnis sind Vorschläge der BGE für sogenannte „Teilgebiete“, für deren Erörterung das BASE eine Fachkonferenz Teilgebiete einberuft. Auf den Fachkonferenzen sollen neben Experten auch Bürger und Gemeindevertreter aus den benannten Gebieten beteiligt werden. Die BGE übermittelt anschließend den Vorschlag für die übertägig zu erkundenden Standortregionen an das BASE. Dieses richtet in jeder der möglichen Regionen eine Regionalkonferenz ein, welche die dortige Öffentlichkeit beteiligt. Am Ende der ersten Phase werden die übertägig zu erkundenden Regionen ermittelt und per Gesetz bestimmt.

2. Übertägige Erkundung

In der 2. Phase finden die übertägigen Erkundungen vor Ort statt. Durch Erkundungsbohrungen und seismische Messungen in den Standortregionen entsteht ein genaueres Bild der Geologie und des Untergrundes. In diesem Zuge sollen weitere Standorte ausgeschlossen und die dazugehörigen Regionalkonferenzen aufgelöst werden. Der Gesetzgeber entscheidet auf Vorschlag des BASE, welche Standorte untertägig erkundet werden sollen.

3. Untertägige Erkundung

In der 3. Phase errichtet die BGE an mindestens zwei Standorten Erkundungsbergwerke. Geologen untersuchen mit Bohrungen und anderen Methoden das Gestein. Das BASE bewertet die Ergebnisse aus den Untersuchungen sowie aus dem Beteiligungsverfahren und schlägt einen bestmöglichen Endlagerstandort vor. Über den Standort entscheiden Bundestag und Bundesrat durch ein Gesetz

Aktuelle Entwicklung

Mit Datum vom 28.09.2020 hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) den Zwischenbericht zur Benennung von Teilgebieten im Zuge des Verfahrens zur Suche und Auswahl eines Standortes zur Endlagerung hochradioaktiver Abfallstoffe veröffentlicht. Aufgeführt werden darin Gebiete, die günstige geologische Voraussetzungen für die sichere und dauerhafte Endlagerung hochradioaktiver Abfallstoffe erwarten lassen.

In diesem Zwischenbericht sind auch vier Teilgebiete im Kreis Borken aufgeführt. Ein Großteil der Kreisfläche ist damit einem oder sogar mehreren Teilgebieten zugeordnet. Sämtliche Kommunen im Kreis Borken sind betroffen. Der Zwischenbericht Teilgebiete wird auf der BGE Homepage www.bge.de nebst Unterlagen barrierefrei im pdf-Format bereitgestellt. An gleicher Stelle findet sich eine interaktive Karte, die mit einem Klick auf bestimmte Teilgebiete den unmittelbaren Zugang zu den relevanten Informationen ermöglicht.

Am 17. und 18. Oktober 2020 hat die BGE auf der Auftaktveranstaltung der Fachkonferenz Teilgebiete erläutert, welche Ergebnisse sie im Zuge der Auswertung der geologischen Daten ermittelt hat. Dabei hat die BGE auch erläutert, nach welchen Methoden sie vorgegangen ist und dabei die „Erläuterung der Datengrundlage und der Anwendung der Ausschlusskriterien”, die „Erläuterung der Anwendung der Mindestanforderungen” und die „Erläuterung der Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien” vorgestellt.

Selbstverständlich wird kein politisches Gremium in den insgesamt 90 Teilgebieten, die für eine Endlagerung von Atommüll möglicherweise geeignet sein könnten, positiv auf die Nennung der eigenen Region reagieren. Ebenso klar ist: Das Thema der Endlagerung radioaktiver Abfälle, die in Deutschland entstanden sind, muss auch in Deutschland gelöst werden. Für die hochradioaktiven Abfälle muss ein Endlagerstandort gefunden werden, der den hohen Anforderungen für den langfristigen Schutz von Mensch und Umwelt gerecht wird. Dafür ist nach dem Atomgesetz der Staat zuständig. Gleichwohl ist die sichere Entsorgung dieser Abfälle eine bislang ungelöste nationale Herausforderung, der wir uns alle stellen müssen. Wir dürfen die Verantwortung dafür nicht künftigen Generationen aufbürden.

Keine Region, wenn sie denn nach den wissenschaftlichen Erkenntnissen geologisch geeignet ist, kann sich dem per se entziehen. Deshalb müssen auch alle jetzt vorausgewählten Teilgebiete bei den weiteren Verfahrensschritten mit der gleichen Intensität und Objektivität weiter untersucht werden, um einen Endlagerort nach wissenschaftlichen Kriterien zu ermitteln und nicht nach politischen Opportunitäten.

Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, das umfangreiche Datenmaterial für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt aufzubereiten und auch einen Vertreter der BGE zu dieser Sitzung einzuladen, um nach Möglichkeit aus erster Hand Detailinformationen zu erhalten. Außerdem soll ein Konzept zur regionalen Begleitung des weiteren Verfahrens erarbeitet werden.

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