…aber ohne Geld ist es schwer, für eine bessere, gerechtere und ökologischere Politik zu streiten.
Darum ist eine Spende ein wichtiger Beitrag zur Verwirklichung grüner Politik. Wir freuen uns über jeden Beitrag – auch kleine Spenden sind uns willkommen und helfen, das Westmünsterland grüner zu machen. Selbstverständlich erhaltet ihr über jede Spende eine Bescheinigung.
Wir danken dir für deine Unterstützung!
Bankverbindung
BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN
Kreisverband Borken
Sparkasse Westmünsterland
IBAN: DE 02 4015 4530 0000 2128 37
Wir behalten uns vor, nicht akzeptable Spenden abzulehnen und wir nehmen grundsätzlich keine anonymen Spenden an. Daten von Spender*innen behandeln wir vertraulich, gesetzliche Vorgaben zur Veröffentlichung von Spenden bleiben davon unberührt.
Spenden und Steuern: Steuerliche Informationen
Parteispenden sind Sonderausgaben
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.
Absetzbarkeit nach § 34 g EStG
Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt.
Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG
Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete nach steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.
Kapitalgesellschaften
Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.