Vielfaltsstatut von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Borken

Das Vielfaltsstatut des Kreisverbandes Borken basiert auf den Vielfaltsstatuten des Bundes- und des Landesverbandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Präambel

Die Kraft unserer Partei liegt in ihrer Vielfalt.

Wir teilen politische Macht und verstehen uns als Bündnispartei, die auf der Grundlage gemeinsamer Überzeugungen offen ist für unterschiedliche Erfahrungen, Vorstellungen und Ansätze. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit einer starken Zivilgesellschaft, die gleichberechtigte Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger zu fördern und diskriminierende Strukturen zu überwinden. Die Vielfalt an biografischem Erfahrungswissen und verschiedenen Perspektiven ist entscheidend, um umfassende Antworten auf gesellschaftliche Fragen zu finden.

Politische Veränderungen beginnen mit einer Analyse gesellschaftlicher Verhältnisse. Obwohl in den letzten Jahren positive Entwicklungen in Bereichen wie Geschlechtergleichstellung, Staatsangehörigkeitsrecht, Ehe für alle und Inklusion stattgefunden haben, sind bestimmte gesellschaftliche Gruppen weiterhin unterrepräsentiert. Das Bildungssystem bietet noch nicht allen Kindern gleiche Startchancen, und soziale sowie strukturelle Barrieren erschweren den Zugang zur gesellschaftlichen Teilhabe und Infrastruktur.

Unser Leitgedanke ist eine Gesellschaft der Vielfalt innerhalb einer pluralen Demokratie. Die Anerkennung und Integration von Vielfalt bedeutet nicht, gegenüber Ansichten nachsichtig zu sein, die nicht im Einklang mit den grundlegenden grünen Werten von Selbstbestimmung, Freiheit und Demokratie stehen. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle eine Platz am Tisch haben und das Recht haben, mitzubestimmen.

Wir möchten unsere Strukturen transparent, zugänglich und durchlässig gestalten, um politische Teilhabe unabhängig von Einkommen, Bildungsabschluss oder Lebenssituation zu ermöglichen. Jeder Mensch, der unsere Werte und Ziele teilt, soll die Möglichkeit haben, sich gleichberechtigt einzubringen, Interessen zu vertreten und Themen zu repräsentieren – ohne Barrieren, Hürden oder Vorurteile.

Es ist unsere Aufgabe, unsichtbare, ausschließende Strukturen sichtbar zu machen und zu überwinden. Wir setzen uns dafür ein, den Zugang zu gleichberechtigter politischer Teilhabe zu gewährleisten und eine inklusive Gesellschaft zu schaffen.

Unser Ziel ist Zusammenhalt in Vielfalt. Wir streben an, vielfältige Perspektiven in unserem Kreisverband widerzuspiegeln und gesellschaftlich diskriminierte oder benachteiligte Gruppen angemessen zu repräsentieren. Dabei setzen wir uns aktiv dafür ein, Strukturen gegen rassistische, antisemitische oder antiziganistische Zuschreibungen, religiöse Überzeugungen, Behinderungen, Lebensalter, Sprache, sexuelle Orientierung, sozialen oder Bildungsstatus inklusiv und nicht-diskriminierend zu gestalten.

Wir bekämpfen Diskriminierung entschlossen, auch innerhalb unseres Kreisverbands. Durch kritische Selbstreflexion möchten wir Bewusstsein über bestehende oder mögliche Diskriminierungsmechanismen schaffen und diese abbauen. Diskriminierungsfälle innerhalb unserer Strukturen werden aktiv bearbeitet, und wir schützen Betroffene vor Diskriminierung und Rassismus.

Um dies zu erreichen, sind wir auf die Erfahrungen und Expertise unserer Parteimitglieder angewiesen, insbesondere jener, die eigene Diskriminierungserfahrungen gemacht haben. Wir schaffen geschützte Räume innerhalb unserer Strukturen, um den Austausch und die Stärkung von Menschen mit Diskriminierungserfahrungen zu fördern und stellen dafür Ressourcen zur Verfügung. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Menschen, die aufgrund rassistischer Zuschreibungen diskriminiert werden, da hier sowohl gesellschaftlich als auch innerhalb unserer Partei besonderer Handlungsbedarf besteht.

Durch solidarische Bündnisse unterstützen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Vertretungen diskriminierter Gruppen und ihr zivilgesellschaftliches Engagement. Alle Untergliederungen, Teilorganisationen, Gremien und Versammlungen sind dazu aufgerufen, diese Ziele zu respektieren und zu ihrer Verwirklichung beizutragen.

§ 1 Repräsentation

Wir wollen, dass sich vielfältige Perspektiven in unserem Kreisverband abbilden. Die Repräsentation von gesellschaftlich diskriminierten oder benachteiligten Gruppen mindestens gemäß ihrem gesellschaftlichen Anteil auf der jeweiligen Ebene und bei der Besetzung von Ämtern, Gremien und Kandidaturen für Mandaten ist unser Ziel.

§ 2 Versammlungen

1. Präsidien und Versammlungsleitungen werden divers besetzt, sodass sie gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln.

2. Bei Veranstaltungen des Kreisverbandes Borken wird darauf geachtet, dass die Referent:innen die gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln.

3. Alle Veranstaltungen des Kreisverbandes Borken sind grundsätzlich barrierefrei zu gestalten.

4. Tagungszeiten und -räume sollen nicht sozial ausschließen.

§ 3 Einstellung von Arbeitnehmer:innen

1. Der Kreisverband Borken verpflichtet sich als Arbeitgeber dem Vielfaltsstatut und der Stärkung von Menschen, die diskriminierten Gruppen angehören, Rechnung zu tragen. Bei Mitarbeiterstellen soll sich auf allen Qualifikationsebenen die gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln.

2. Dazu sind Stellenausschreibungen und ihre Verbreitung so zu gestalten, dass sie den Zielen des Vielfaltsstatuts entsprechen und Menschen, die diskriminierten Gruppen angehören, besonders ansprechen.

3. In Bereichen, in denen Menschen, die diskriminierten Gruppen angehören, unterrepräsentiert sind, werden diese bei Einstellungen bei gleicher Kompetenz bevorzugt.

4. Bei der Zusammenarbeit mit Partner:innen und Dienstleister:innen wird darauf geachtet, dass diese diskriminierungsfrei arbeiten.

§ 4 Empowerment und Weiterbildung

1. Der Kreisverband Borken schafft Angebote zum Empowerment von diskriminierten oder im Kreisverband unterrepräsentierten Gruppen.

2. Der Kreisverband Borken schafft Angebote für die diversitätspolitische und diskriminierungskritische Aus-und Weiterbildung seiner Mitglieder.

3. Der Kreisverband Borken stellt für die Aus- und Weiterbildung finanzielle Mittel in angemessener Höhe zur Verfügung. Die Ortsverbände beteiligen sich je nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit an den Kosten.

§ 5 Kreisvorstand

Die Kreismitgliederversammlung wählt eine/n Beisitzer/in als Beauftragte/n für Vielfalt in den Kreisvorstand. Dieses Vorstandsmitglied vertritt alle Belange des Vielfaltsstatuts innerhalb des Kreisvorstands.

§ 6 Entsendung in den Landesdiversitätsrat

Die Kreismitgliederversammlung vergibt Voten für die Wahl der/s Delegierten bzw. Ersatzdelegierten des Bezirksverbands Westfalen in den Landesdiversitätsrat NRW.

§ 7 Evaluation

In einem zweijährigen Turnus wird geprüft, ob das Vielfaltsstatut des Kreisverbandes seine Wirkung zeigt oder gegebenenfalls weiterentwickelt werden muss.

§ 8 Geltung

1. Das Vielfaltsstatut ist Bestandteil der Satzung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Borken. Es tritt am Tag der Beschlussfassung in Kraft.

2. Die Ortsverbände, Fraktionen, Geschäftsstellen und Vorstände von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreis Borken sind aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, die zur gesellschaftlichen Vielfalt in ihrer politischen Arbeit und ggf. ihren Gremien beitragen, soweit die Regelungen dieses Statuts nicht direkt anwendbar sind.