Teilhabe an öffentlichen Sitzungen für hör- und sprachgeschädigte Menschen

Im Rahmen der öffentlichen Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse wird künftig der Einsatz von Gebärdensprachdolmetscher*innen für gehörlose und hörbeeinträchtigte Menschen angeboten, um Teilhabe zu gewährleisten (Umsetzung der UN-BRK). Um eine ausreichende Vorbereitungszeit für die Kreisverwaltung zu gewährleisten, sollte die Ankündigung zur Teilnahme an der jeweiligen Sitzung mit einer Vorlaufzeit von sieben Tagen angemeldet werden. Auf die Möglichkeit zur Inanspruchnahme dieser Unterstützungsmaßnahmen wird zukünftig in jeder Gremieneinladung hingewiesen.

Begründung:

Jeder Mensch hat ein Recht auf Inklusion. So steht es in der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die seit 2009 auch in Deutschland gilt. Inklusion bedeutet maßgeblich, Barrieren abzubauen, um gleichberechtigte Teilhabe sowie Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. Was aber bedeutet Inklusion konkret für Menschen mit einer Hörschädigung? Wie kann Inklusion für Menschen mit einer Hörschädigung ermöglicht werden? Hörgeschädigte Menschen stoßen als Mitglieder unserer Gesellschaft tagtäglich in unterschiedlichen Lebenslagen auf Barrieren in der Kommunikation.

So ist für hör- und sprachgeschädigten Menschen auch die Teilhabe an öffentlichen Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse und Gremien oft nicht möglich. Eine anwesende Gebärdendolmetscherin oder ein Gebärdendolmetscher kann die kommunikativen Hindernisse abbauen und dadurch eine Teilnahme an den Sitzungen ermöglichen.

Dr. Claudia Jung
Maja Becker

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