Die Wertung der Angebote für den Schülerspezialverkehr erfolgt auf Basis einer kombinierten Bewertung der Angebotspreise in Verbindung mit dem Qualitätskonzept. Dabei fließt das Zuschlagskriterium Preis mit 80 % und das Qualitätskonzept mit 20 % in die Bewertung ein. Der Einsatz von Elektrofahrzeugen im Schülerspezialverkehr ist in den bisherigen Vergabeverfahren kein Zuschlagskriterium.
Der Kreis Borken verfolgt im Rahmen des Kreisentwicklungsprogramms Kompass 2035 eine Nachhaltigkeitsstrategie, als integralen Bestandteil der Arbeit der Kreisverwaltung. Vor diesem Hintergrund wird die Kreisverwaltung gebeten, in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schule darzustellen, inwieweit die für die Schüler*innenbeförderungen vorgegebenen Qualitätsstandards hinsichtlich Klimaschonung und Ressourceneinsparung weiterentwickelt werden können.
Hierbei soll insbesondere dargestellt werden, wie bei zukünftigen Neuausschreibungen ein prozentualer Mindestanteil an Elektrofahrzeugen der Fahrzeugflotte des jeweiligen Anbieters vorausgesetzt werden kann, so dass dieser Anteil sukzessive auf 100 % emissionsarme Fahrzeuge ansteigt.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Kersting
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