Beschlussvorschlag:
- Die Kreisverwaltung erstellt entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zeitnah ein Verzeichnis über die im Kreis Borken durchgeführten Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft und veröffentlicht dies im Internet.
- Die Kreisverwaltung berichtet über die Umsetzung im Ausschuss für Umwelt. Dabei stellt sie die Kompensationsmaßnahmen und -flächen der vergangenen Jahre vor.
Begründung:
Das Bundesnaturschutzgesetz verpflichtet Verursacher von Eingriffen dazu, bauliche Eingriffe in Natur und Landschaft durch Maßnahmen des Naturschutzes oder der Landschaftspflege auszugleichen oder zu ersetzen (§ 15 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG). Solange der Bundesgesetzgeber keine entsprechenden Regelungen trifft, richtet sich das Nähere zur Kompensation von Eingriffen nach Landesrecht (§ 15 Abs. 7 BNatSchG). Einschlägig für Ausgleichsmaßnahmen ist in NRW § 31 ff. Landesnaturschutzgesetz. Hier werden als Ausgleichsmaßnahmen wie in § 15 Bundesnaturschutzgesetz „Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege“ genannt.
Fachlich gut umgesetzte Ausgleichsmaßnahmen bieten die Möglichkeit, Natur und Landschaft in den betroffenen Bereichen ökologisch aufzuwerten und so einen Beitrag zur Sicherung der biologischen Vielfalt zu leisten – eine wichtige Aufgabe der öffentlichen Hand insbesondere vor dem Hintergrund des massiven Artensterbens. Damit sichergestellt werden kann, dass Ausgleichsmaßnahmen rechtskonform umgesetzt und die entsprechenden Flächen angemessen gepflegt werden, obliegt es den Kreisen, Ausgleichsmaßnahmen zu dokumentieren und deren Umsetzung zu überprüfen. Zu diesem Zweck verlangt das Landesnaturschutzgesetz von den unteren Naturschutzbehörden, Kompensationsverzeichnisse für die in ihrem Zuständigkeitsbereich durchgeführten Kompensationsmaßnahmen zu führen (§ 34 LNatschG). Dabei sind auch Maßnahmen zur Sicherung des Biotopverbunds zu berücksichtigen. Die Kompensationsverzeichnisse sind gemäß § 34 LNatschG im Internet zu veröffentlichen.
Im Kreis Borken bearbeitet und betreut die Stiftung Kulturlandschaft die Kompensationsmaßnahmen, aber entgegen der rechtlichen Anforderungen hat der Kreis Borken bis heute kein Kompensationsverzeichnis im Internet veröffentlicht. Dadurch ist es bis heute für die Öffentlichkeit, den Naturschutz und die zur Durchführung von Kompensationsmaßnahmen verpflichteten Personen nicht möglich, auf unkomplizierte Weise den Stand der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Kreis Borken einzusehen. Im Interesse des Naturschutzes, der Rechtssicherheit und der Transparenz ist es geboten, zeitnah ein Verzeichnis über die im Kreis Borken durchgeführten Kompensationsmaßnahmen online zu stellen.
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