Gemeinsamer Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und UWG/Stadtpartei im Kreistag Borken zu den Haushaltsberatungen 2024.
Das erfolgreiche Förderprogramm „Batteriespeicher“ im Rahmen der Allianz für Klimaschutz wird auch in 2024 fortgeführt. Die Förderbestimmungen werden dahingehend angepasst, dass ab 2024 Betreiber von PV-Dachflächen-Anlagen, die vor dem 01.01.2006 in Betrieb genommen worden sind, antragsberechtigt werden. Die Zahl potenzieller Antragsteller erhöht sich laut Auswertungen aus dem Marktstammdatenregister dann auf 1.585 (+658).
Mehr- oder Mindererträge/-aufwendungen: + 100.000,00 Euro
Begründung:
Stromspeicher sind eine wichtige Komponente der Energiewende. Dezentrale Speicher stabilisieren das Netz und sorgen dafür, dass der Strom aus Erneuerbaren Energien direkt vom Erzeuger vor Ort verbraucht werden kann. Der Fokus der Photovoltaik-Förderung in Deutschland hat sich immer stärker hin zur „netzdienlichen Integration“ von Photovoltaikanlagen in das öffentliche Stromnetz verschoben. Während ursprünglich gezielt die Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Netz durch eine hohe Einspeisevergütung gefördert wurde, besteht heute das Interesse an einer kontrollierten Einspeisung von Solarstrom und der Stabilisierung der Netze durch die dezentralen Speicher.
Gemäß den Beschlussfassungen des Kreistags vom 03.03.2022 (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 0053/2022/KREIS) sowie vom 15.12.2022 (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 0338/2022/KREIS) gewährte der Kreis Borken im Jahr 2023 Zuwendungen für die Neuinstallation von stationären Batteriespeichern in Kombination mit dem Betrieb einer Photovoltaik-Anlage, sofern eine Inbetriebnahme vor dem 01.01.2005 erfolgte.
In Abhängigkeit von der Bruttospeicherkapazität wird ein fester Zuschuss gewährt, der bei Anlagen von 2 bis <10 kWh Bruttospeicherkapazität 500 Euro und bei mehr als 10 kWh Bruttospeicherkapazität 1.000 Euro beträgt. Hierdurch soll der Weiterbetrieb von Photovoltaik-Anlagen, die nunmehr nach 20-jähriger Nutzungsdauer vermehrt aus der EEG-Förderung herausfallen, forciert werden.
Für das Förderprogramm standen seit dessen Start Ende Mai 2022 insgesamt 95 T-EUR zur Verfügung. Das Förderprogramm wurde von den Bürger*innen kontinuierlich angenommen. Monatlich gingen durchschnittlich 2-3 Anträge ein. Die Preise für Stromspeicher sind in den vergangenen Jahren deutlich gefallen und die Heimspeicher haben sich als Massenprodukt etabliert. Dennoch müssen Interessenten noch mit Kosten von ca. 1.000 Euro pro kWh Speicherkapazität rechnen. Für das Jahr 2019 bezifferte der Bundesverband Energiespeicher (BVES) die Größe eines durchschnittlichen Heimspeichers mit 3,75 kWh, was einer Investition von knapp 4.000 Euro entspricht. Es besteht in der Förderlandschaft weiterhin eine Förderlücke für die Anschaffung von Batteriespeichern zur Ergänzung von bestehenden PV-Altanlagen, die aus der EEG-Förderung fallen. Das Förderprogramm „Batteriespeicher“ im Rahmen der Allianz für Klimaschutz leistet in diesem Rahmen einen ebenso wert- wie sinnvollen Beitrag zum Klimaschutz im Westmünsterland und der Förderbedarf bei den Bürger*innen besteht weiterhin.
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