Die Grüne Kreistagsfraktion stellt die kommende Sitzung des Umweltausschusses des Kreistags ganz unter das Thema Klimaschutz. Nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts soll die Verwaltung vortragen, wie sich das Klimaurteil auf die Klimaschutzaktivitäten des Kreises Borken auswirkt. Mit dem Klimaurteil wurden die bisherigen Regelungen des Klimaschutzgesetzes für verfassungswidrig erklärt. „Damit ist das Klimaurteil ist ein bedeutender Schritt für die junge Generation und ein voller Erfolg für den Klimaschutz,“ sagt Jens Steiner, Fraktionsvorsitzender der Grünen. „Klimaschutz ist ein Grundrecht. Freiheit bedeutet, die zukünftigen Generationen nicht zu schädigen. Das Bundesverfassungsgericht zitiert das Vorsorgeprinzip des Staates aus Artikel 20a Grundgesetz. Der Staat muss künftige Generationen vor dem Klimawandel schützen und darf Lasten nicht unnötig auf zukünftige Generationen verschieben. Wir müssen genauso weit denken, wie unser Handeln wirkt. Denn in den nächsten zehn Jahren, fällen wir irreversible Entscheidungen für die nächsten Jahrtausende.“
„Alle politischen Entscheidungen müssen im Einklang mit den Nachhaltigkeits- und Klimazielen stehen,“ sagt Steiner. Die Klimaschutzziele müssten langfristig definiert werden. Unter diesen Gesichtspunkten habe der Kreis Steinfurt gerade 17 konkrete Maßnahmen aus den Sektoren Strom, Wärme, Mobilität und Umwelt ausgewählt unter der Prämisse, dass diese im direkten oder indirekten Einflussbereich des Kreises stehen. Der Kreis Borken müsse seiner Vorreiterrolle im Bereich Klimaschutz auch zukünftig gerecht werden und dafür Sorge tragen, dass zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens und der politisch beschlossenen Klimaschutzziele für den Kreis Borken die Anstrengungen im Bereich Klimaschutz weiter intensiviert werden, fordern die Grünen.
Derzeit befindet sich das Klimaschutzkonzept des Kreises in der Neuaufstellung. Schon jetzt sei klar: Das Klimaschutzkonzept müsse dafür sorgen, dass wir im Westmünsterland verbindlich mehr C02-Äquivalente einsparen, um der Klimakrise mit ihren brutalen Folgen wie Dürren und Wasserknappheit entgegenzuwirken. „Verbindlich bedeutet, dass wir uns klare Ziele setzen und Wege und Maßnahmen auf dem Weg zu diesen Zielen klar benennen. Klimaschutz ist ein Grundrecht – diesen Stellenwert muss er in unserer Politik haben,“ betont Steiner. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Dimension der politischen Verantwortung spektakulär ins Licht der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt. „Das Urteil schafft endlich juristische Klarheit und macht deutlich, dass Freiheit nicht nur immer die Freiheit der anderen, sondern eben auch die Freiheit der künftigen Menschen meint. Dies Rechts- und Verantwortungsverständnis konsequent zuende gedacht bedeutet konkret: Klimaschutz duldet keinen Aufschub. Rasches Handeln ist erforderlich.“
Kommentar verfassen
Verwandte Artikel
Europawahl: Keine Rechten in Westfalen, keine Rechten in Europa
Die Europawahl ist eine Richtungswahl. Klare Haltung gegen den drohenden Rechtsruck in Westfalen und in Europa fordern die westfälischen Grünen: Wenn Europa am 9. Juni die Wahl hat, geht es…
Weiterlesen »
Online-Vortrag „Sonnenstrom vom Balkon“
Den Einstieg in ein Thema zu finden ist oft nicht leicht – nicht umsonst gibt es das Sprichwort „aller Anfang ist schwer“. Doch beim Thema Solarenergie sieht es anders aus:…
Weiterlesen »
Grüner Antrag umgesetzt: Kreis Borken ist offiziell als „Fairtrade-Kreis“ zertifiziert
Der „Fairtrade Deutschland e.V.“ hat jetzt den Kreis Borken offiziell als „Fairtrade-Kreis“ zertifiziert. Damit wird offiziell dokumentiert, dass sich der Kreis für fairen Handel und die damit verbundene weltweite Kampagne…
Weiterlesen »