Fortführung Förderprogramm „Klimaschutz in gemeinnützigen Vereinen und Organisationen im Kreis Borken”

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und UWG/Stadtpartei im Kreistag Borken zu den Haushaltsberatungen 2024.

Das Förderprogramm „Klimaschutz in gemeinnützigen Vereinen und Organisationen im Kreis Borken” wird auch im Haushaltsjahr 2024 fortgeführt. Hierfür werden 1.000.000,00 Euro im Haushalt 2024 zur Verfügung gestellt.

Mehr- oder Mindererträge/-aufwendungen: + 1.000.000,00 Euro

Begründung:

Nach einem Grundsatzbeschluss im Rahmen der Verabschiedung der Haushaltssatzung 2023 hat der Kreistag die Verwaltung beauftragt, ein Förderprogramm auszuarbeiten, welches Maßnahmen zum Klimaschutz im Kreisgebiet unterstützt und sich an gemeinnützige Organisationen und Vereine richtet. Für das Förderprogramm wurde eine Summe in Höhe von 500 T-EUR in den Haushalt 2023 eingestellt.

In seiner Sitzung am 20.06.2023 hat der Kreistag die verwaltungsseitig in enger Abstimmung mit der Kreispolitik erarbeitete Richtlinie zum Förderprogramm „Klimaschutz in gemeinnützigen Vereinen und Organisationen im Kreis Borken“ beschlossen (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 0160/2023/KREIS). Gefördert wurde die Umrüstung von Heizungsanlagen (Fördergegenstand 1), der Austausch von Fenstern/Außentüren (Fördergegenstand 2) sowie in diesem Zusammenhang stehende freiwillige Energieberatungen als besonders kostenintensive investive Maßnahmen für gemeinnützige Vereine und Organisationen im Kreisgebiet. Das Förderprogramm diente der Umsetzung von klimaschützenden Energieeffizienzmaßnahmen und trug gleichzeitig dazu bei, gleichzeitig gemeinnützige Strukturen im Kreis Borken gezielt unterstützen.

Das Förderangebot erfreute sich großer Nachfrage durch die gemeinnützogen Vereine und Organisationen im Kreis. Bis der Fördertopf erschöpft war gingen 33 Anträge ein, 29 unterschiedliche antragstellende Organisationen mit großer Bandbreite, davon eine mit mehreren Anträgen: 17x Sportvereine darunter Breitensport, Fußball, Tennis, Reiten, Sportschützen, Wassersport, 2x Heimatvereine/Dorfgemeinschaften, 2x Musikkapellen, 1x Pfadfinder, 1x Karnevalisten, 1x Spielmannszug, 1x Kleingartenverein, 4x Vereinigungen bzw. Verbände des Wohlfahrtwesens und kirchlicher Förderverein. Die Verteilung der antragstellenden im Kreisgebiet stellte sich wie folgt da: Ahaus (2), Bocholt (8), Borken (6), Gescher (1), Gronau (2), Heek (1), Heiden (2), Legden (1), Raesfeld (2), Schöppingen (1), Südlohn (1), Vreden (2). Gefördert wurden der Austausch der Heizungsanlage: 12x (darunter 2x mit Bonus für PV-Installation), der Austausch von Fenstern/Außentüren: 20x, sowie 6x eine zusätzlich freiwillige Energieberatung.

Die bei der Ausarbeitung des Förderprogramms verfolgten Ziele wurden umfassend erreicht. Die von der Kreispolitik festgelegten Fördergegenstände wurden allesamt angenommen, auch bewusst freiwillig ausgeschriebene Energieberatungen wurden beansprucht. Wie bei der Konzeption des Programms erwünschtz haben neben verschiedenen Sportvereinen auch ehrenamtliche Vereine und Organisationen aus unterschiedlichen anderen Sparten Anträge gestellt.

Insgesamt belief sich unter Berücksichtigung zwischenzeitlich zurückgezogener Anträge die zuwendungsfähige Fördersumme auf rund 790 T-EUR. In Abstimmung und das das ursprünglich veranschlagte Förderbudget von 500 T-EUR wurde mehr als ausgeschöpft. Vor diesem Hintergrund genehmigte der Kreistag zusätzliche 290 T-EUR zur vollständigen Bewilligung aller zuwendungsfähigen Anträge. Nach dem großen Erfolg des Programms in 2023 und dem zweifelsfrei weiter bestehenden Förderbedarf zum Klimaschutz in gemeinnützigen Vereinen und Organisationen im Kreis Borken, soll das Förderprogramm auch in 2024 in dem bisherigen Umfang fortgesetzt werden. Das Förderprogramm ist ein Leuchtturmprojekt des Kreises, das auch anderen Kreisen als Beispiel für erfolgreiche Förderung von Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen von gemeinnützigen Organisationen dient. Die erfolgreiche Unterstützung von Klimaschutz und Ehrenamt soll daher fortgesetzt werden.

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