Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragen die zur nächsten Sitzung des Umweltausschusses einen Sachstandsbericht über die Bestimmungen zur Grundwasserentnahme und deren Kontrolle im Kreisgebiet.
Sachdarstellung:
Der Kreis Borken hat eine Erlaubnis zur Grundwasserentnahme ab 2016 zur Bewässerung von 8 ha Spargelanbaufläche erteilt. Diese Genehmigung betreffend gab es Beschwerden einer Anliegerin in Hinblick auf den Zeitpunkt der Entnahme – konkret wurde entgegen der Genehmigung wohl Tag und Nacht Grundwasser gefördert und beregnet – zudem funktionierte die Beregnungsanlage zumindest zeitweise nicht ordnungsgemäß.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte diesen konkreten Fall zum Anlass nehmen, grundsätzliche Informationen zur Grundwasserentnahme im Kreisgebiet darzustellen. Wir teilen dabei die Haltung der Kreisverwaltung zum Wasserhaushaltsgesetz mit Blick auf die Entnahme von Grundwasser: „Das Grundwasser ist ein besonders schützenswertes Gut. Es ist so zu bewirtschaften, dass es dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen einzelner dient und vermeidbare Beeinträchtigungen unterbleiben“.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bitten daher die Kreisverwaltung im Rahmen des Tagesordnungspunktes folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie stellt sich die Gesamtsituation der Grundwasserentnahme im Kreis Borken dar? Wie viele Genehmigungen zur Entnahme erteilte die Kreisverwaltung in den vergangenen drei Jahren (bitte jeweils nach Jahren aufgeschlüsselt)? Wie viele Genehmigungen zur Entnahme von mehr als 600.000 m³/a wurden durch die Bezirksregierung für das Kreisgebiert in den letzten drei Jahren erteilt?
2. Wie stellen sich die Folgen der Entnahme, insbesondere in Hinblick auf Grundwasserabsenkungen und die Austrocknung von Gewässern im Kreis Borken dar?
3. Wie und wie oft kontrolliert die Kreisverwaltung die Einhaltung der erteilten Genehmigungen?
4. In wie vielen Fällen sind in den vergangenen drei Jahren (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt) Verstöße bei der Grundwasserentnahme aufgetreten?
5. Zum konkreten Fall: Was wurde unternommen, um sicherzustellen, dass die erlaubten Fördermengen für die Kalendermonate April bis einschließlich Juli eingehalten wurden? Hier wurde zudem wohl entgegen der Genehmigung auch im August bewässert.
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