Die Verwaltung wird in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden beauftragt zu prüfen, wie Teilhabe- und Daseinsvorsorgeeinrichtungen in strukturschwachen, peripheren Gebieten einzurichten sind um die Nahversorgung zu gewährleisten. Mögliche Förderprogramme sind dabei zu berücksichtigen. Vorhandene oder geplante Mobilitätsstationen sind dementsprechend weiterzuentwickeln.
Begründung:
Dieser Antrag verfolgt das Ziel der Schaffung von Nahversorgungsstationen auf Mikroebene zur Stärkung der Daseinsvorsorge im Kreisgebiet. Vor allem für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen in stark ländlich geprägtem Umfeld ohne Nahversorgung werden die Herausforderungen bei der Daseinsvorsorge immer größer. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft beginnt in 2023 mit der Umsetzung der besten Konzepte des Projekts zur „Verbesserung der Nahversorgung auf dem Land“. Für NRW wurde die Stadt Barntrup in der Konzeptphase gefördert.
Maßnahmen zur Daseinsvorsorge sind so vielfältig wie das Leben selbst. Einrichtung von Dorfläden, die Nachbarschaftshilfe, digitale Sprechstunden mit den Hausärzten, neue Mobilitätskonzepte, Lieferservice und vieles mehr. Die Herausforderungen steigen mit dem Wegfall vorhandener Strukturen in den ländlichen Siedlungsbereichen. Nicht immer gelingt es, diese ausreichend zu kompensieren. Ein Lösungsweg ist die beantragte Teilhabe- und Daseinsvorsorgestation als Anlaufpunkt für Lieferdienste und Apotheken.
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