Einführung des „Building Information Modeling”

Der Kreis Borken stellt Mitteln zur Einführung des „Building Information Modeling” (BIM) für die Bauverwaltung und Gebäudewirtschaft der Kreisverwaltung für den Haushalt 2022 bereit.

Sachdarstellung:

Der Begriff Building Information Modeling (BIM) beschreibt eine digitale Arbeitsmethode für die vernetzte Planung, den Bau und die Bewirtschaftung von Gebäuden und anderen Bauwerken. Es können alle an der Planung beteiligten Gewerke – Bauaufsicht, Immobilienwirtschaft, Bauherren sowie Planungsbüros – am selben Gebäudemodell digital miteinander arbeiten.

Bereits 2015 hatte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur das BIM mit dem Ziel vorgestellt, das Programm bis 2020 flächendeckend einzusetzen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur beschreibt das Building Information Modeling (BIM) als „kooperative Arbeitsmethodik, mit der auf der Grundlage digitaler Modelle eines Bauwerks die für seinen Lebenszyklus relevanten Informationen und Daten konsistent erfasst, verwaltet und in einer transparenten Kommunikation zwischen den Beteiligten ausgetauscht oder für die weitere Bearbeitung übergeben werden.“ Die Einführung der Methode BIM für alle Bundesbauten erfolgt ab Ende 2022 verbindlich für alle neu zu planenden Baumaßnahmen.

Auch der aktuelle Koalitionsvertrag auf Bundesebene macht deutlich, dass die Nutzung von „BIM“ zeitnah bundesweit Standard werden soll: „Die Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsprozessen werden wir priorisiert umsetzen. Wir werden Behörden mit notwendiger Technik ausstatten, IT-Schnittstellen zwischen Bund und Ländern standardisieren und das digitale Portal für Umweltdaten zu einem öffentlich nutzbaren zentralen Archiv für Kartierungs- und Artendaten ausbauen. Bereits erhobene Daten sind, ggf. durch Plausibilisierungen, möglichst lange nutzbar zu machen. Planungsprozesse werden mit Gebäudedatenmodellierung (Building Information Modeling) effizienter, kostengünstiger und transparenter gestaltet. Die digitalen Möglichkeiten des Planungssicherstellungsgesetzes werden wir nahtlos fortsetzen und insbesondere im Hinblick auf die Bürgerbeteiligung weiterentwickeln.“

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein- Westfalen hat 2021 die “BIM-Handlungsempfehlung für die kommunale Bauverwaltung und die kommunale Gebäudewirtschaft in Nordrhein-Westfalen” herausgegeben, um die Implementierung des BIM in den Kommunalverwaltungen weiter stärker voranzutreiben. Gerade die aktuellen Themen, wie Energieaufwände für die Herstellung von Gebäuden, Rohstoffe, Materialien, etc. bis hin zum Kreislaufprinzip “cradle to cradle” im Bauwesen – Rohstoffe sparen, Bauabfälle vermeiden und schadstofffreie Häuser für alle künftigen Generationen bauen – verdeutlicht die dringende Notwendig, dass sich der Kreis Borken dem BIM anschließen muss.

Bei der Einführung des BIM entstehen Kosten für die Anschaffung von Lizenzen und im Rahmen der der Schulung von Mitarbeiter*innen in der Kreisverwaltung.

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