Mehrwegpflicht für Einwegkunststoff-Lebensmittelverpackungen

Am 1.1.23 ist die Mehrwegpflicht für Einwegkunststoff-Lebensmittelverpackungen in Kraft getreten. Diese gilt für Betriebe, die Essen oder Getränke zum Mitnehmen oder zur Lieferung anbieten. Damit sollen Verbrauch und Abfälle aus Einwegverpackungen reduziert werden.

Das Anbieten von Einwegkunststoffverpackungen für beispielsweise Restaurants, Imbissläden oder Bäckereien bleibt zwar erlaubt, es muss aber zusätzlich und ohne Aufpreis eine Mehrwegalternative angeboten werden. Dies gilt für Betriebe mit mehr als 80 qm Verkaufsfläche oder mehr als fünf Arbeiternehmer*innen (Vollzeitäquivalente). Bei Kleinbetrieben muss den Kund*innen ermöglicht werden, mitgebrachte Mehrwegverpackungen zu befüllen.

Die Kontrolle der Betriebe obliegt den Kreisen bzw. kreisfreien Städten.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen um die Beantwortung der folgenden Fragen in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung:    

  1. Wie viele Betriebe im Kreis Borkensind von der Regelung betroffen, weil sie mehr als 80 qm Fläche oder mehr als 5 Beschäftigte haben?
  2. Wie viele Betriebe im Kreisgebiet, die Essen/Getränke zum Mitnehmen anbieten, haben weniger als 80 qm Verkaufsfläche und weniger als fünf Beschäftigte?
  3. Wurden bereits Stichproben durchgeführt und wie wird geprüft?
  4. Falls nein: Wann sollen die ersten betroffenen Betriebe auf Einhaltung dieser neuen Regelung überprüft werden? 

Mit freundlichen Grüßen

Monika Logermann
Sebastian Heilmann
Ernst Brüninghaus

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