Größte Sozialreform seit 20 Jahren: Das Bürgergeld kommt

Bundestag und Bundesrat haben das Bürgergeld beschlossen und damit den im Vermittlungsausschuss erreichten Kompromiss angenommen. Das Gesetz tritt nun zum 1. Januar 2023 in Kraft. Das Bürgergeld ist die größte Sozialreform der letzten 20 Jahre. Es ist ein Paradigmenwechsel, weg vom Vermittlungszwang hin zu Weiterbildung und Qualifizierung. Damit stellen wir die Vermittlung in dauerhafte Arbeitsverhältnisse in den Vordergrund. So wird zukünftig verhindert, dass Leistungsempfänger*innen schnellstmöglich in oft kurzfristige Maßnahmen oder Jobs vermittelt werden.

Die Kreise sind in Nordrhein-Westfalen die örtlichen Träger der Sozialhilfe. Die Grüne Kreistagsfraktion begrüßt daher den Schritt der längst überfälligen Weiterentwicklung von Hartz IV zum Bürgergeld. “Mit dem Bürgergeld bringt die Ampelkoalition eines ihrer wichtigsten Vorhaben voran und schafft eine Kurskorrektur, die für Millionen Menschen in Zeiten großer Unruhe Sicherheit und Perspektiven bringt. Nicht nur mit einer Erhöhung des Regelsatzes, auch mit einer geänderten Haltung, die den Leistungsbeziehenden Respekt und Würde entgegenbringt.”

Zugleich bedauern die Grünen im Kreistag, dass CDU und CSU mit ihrer Blockadehaltung und einer beispiellosen Kampagne schwerwiegende Zugeständnisse erzwingen konnten, die das Bürgergeld verwässert haben: Die Karenzzeit wurde von zwei auf ein Jahr halbiert und das währenddessen geltende Schonvermögen abgesenkt. Die Woh­nung ist nun ein Jahr weniger abgesichert, als von uns geplant – mit entsprechenden Aus­wirkungen auf Personen in längeren Qualifizierungsmaßnahmen. Die Einführung der Ver­trauenszeit wurde vereitelt. In diesem Schutzzeitraum sollten Ängste genommen und der Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung befördert werden. Damit wurde eine große Chance vertan, aufbauend auf dieser Beziehung bessere Ergebnisse bei der nachhaltigen Arbeitsmarktintegration zu erzielen. Außerdem wurden die Möglichkeiten, das Existenz­minimum durch Sanktionen zu kürzen, gegenüber dem Gesetzentwurf der Ampelfraktio­nen wieder erweitert. Besonders enttäuschend ist der weitgehende Erhalt der anlasslosen Sanktionsandrohungen. Wir hatten vehement dafür gekämpft, dass Leistungsbeziehende, die stets kooperieren, wäh­rend ihres Bürgergeldbezuges keine einzige Rechtsfolgenbelehrung mehr lesen müssen. Nun wird allen Bürgergeldempfänger*innen weiterhin mit Sanktionen gedroht, obwohl lediglich eine kleine Gruppe von nur etwa drei Prozent ihren Pflichten nicht immer nachkommt oder nachkommen kann.

Der Regelsatz wird nun um etwa 50 Euro angehoben. Davon profitieren mehr als fünf Millionen Menschen in Deutschland und rund 15.000 Menschen im Kreis Borken. Außerdem bleibt vom eigenen Arbeitseinkommen mehr übrig. Personen, die Bürgergeld beziehen und in einer Bedarfsgemeinschaft leben, zum Beispiel Schüler*innen oder Auszubildende, können in Zukunft mehr von ihrem Ausbildungslohn oder ihrem Nebenjob behalten. Wer arbeitet, hat mehr in der Tasche. Das wird durch das Bürgergeld belohnt. Wer sich weiterbilden und qualifizieren will, wird jetzt auch dafür belohnt. Wer an einer Berufsausbildung teilnimmt, erhält monatlich 150 Euro Weiterbildungsgeld. Für andere Weiterbildungsmaßnahmen oder Sprachkurse gibt es 75 Euro Bürgergeldbonus pro Monat. Das führt zu einer bleibenden Motivation auch bei mehrjährigen Aus- und Weiterbildungen und einer nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt. Die Wirtschaft, die Industrie und das Handwerk in Essen brauchen gut ausgebildete und motivierte Fachkräfte.

In der Gesamtschau wird sich das Grundsicherungssystem für viele Menschen, die von den aktiven Leistungen im Bürgergeld profitieren, zum Positiven verändern. Auf der Seite der passiven Leistungen hingegen waren weit weniger Reformen möglich, als wir es für notwendig halten. Dabei halten wir Grüne an unseren politischen Grundüberzeugungen und -zielen fest. Die Regelsätze müssen deutlich steigen und wir stehen für die komplette Abschaffung aller Sankti­onen ein. Bereits im nächsten Jahr soll das zweite Gesetzespaket folgen. Dann werden wir am Gesetz weiterarbeiten und für diese und weitere wichtige Vorhaben kämpfen. Dazu zählen konkret die Weiterent­wicklung des Sozialen Arbeitsmarkts und der Arbeitsförderung im Allgemeinen sowie Ver­besserungen bei Hinzuverdiensten, den Regeln für die Wohnkosten und den Bestimmun­gen für Bedarfsgemeinschaften. Wir werden dafür sorgen, dass die Erkenntnisse aus der Evaluation des Sanktionsmoratoriums Berücksichtigung finden. Und natürlich werden wir weiter dafür streiten, dass mit dem Bürgergeld ein Existenzminimum gesichert wird, das soziale Teilhabe und die Würde jedes einzelnen Menschen garantiert.

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