Konsequenzen aus der Erklärung des Klimanotstands

Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Gruppe Linke/Piraten

Angesichts der weltweit eskalierenden Klimakrise ist es höchste Zeit, ernsthaft und entschieden wirkungsvolle Maßnahmen gegen die Erderwärmung umzusetzen. Folgenlose Bekenntnisse zu den Pariser Klimazielen sind zynisch angesichts der bereits deutlich spürbaren Folgen des Klimawandels. Mit der Erklärung des Klimanotstands für den Kreis Borken, verbunden mit dem Bekenntnis, der Eindämmung des Klimawandels und seiner Folgen höchste Priorität einzuräumen, muss der Kreis Borken seine Klimaziele deutlich erhöhen und diese Ziele mit wirkungsvollen Maßnahmen unterlegen. Die Ausrufung des Klimanotstands darf kein symbolischer Akt bleiben: Auf Worte müssen Taten folgen.

Der Kreistag beschließt daher in Konsequenz auf die Ausrufung des Klimanotstands folgendes Maßnahmenpaket:

  1. Der Landrat wird beauftragt, die RWE Aktien des Kreises zu veräußern. Keine Kommune kann sich ohne inneren Widerspruch im erklärten Klimanotstand befinden und zugleich Anteilseigner am größten CO2 Emittenten Europas sein. Die Erlöse aus dem Verkauf der RWE Aktien werden einer Sonderrücklage Klimaschutz zugeführt, aus der zusätzliche Anstrengungen für den Klimaschutz finanziert werden.
  2. Der Kreistag Borken berücksichtigt ab sofort bei allen seinen Entscheidungen die Auswirkungen auf das Klima und bevorzugt Lösungen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken. Hierzu wird in allen Beschlussvorlagen – analog zum Thema „finanzielle Auswirkungen“ – jeweils ein Kapitel „Auswirkungen Klimaschutz“ mit den Bewertungen „Ja, positiv“, „Ja, negativ“ und „Nein“ eingeführt. Diese Auswirkungen müssen ggfs. in der Vorlage näher erläutert werden. Wird eine Klimarelevanz mit „Ja, negativ“ festgestellt, soll eine klimaschonende Alternative aufgezeigt und/oder eine mögliche Kompensationsmaßnahme vorgeschlagen werden.
  3. Das Klimaschutzkonzept des Kreises wird fortgeschrieben. Nach seiner ersten Erstellung vor 10 Jahren und einer zwischenzeitlichen Fortschreibung in 2014 ist es nunmehr an der Zeit, das Konzept grundlegend zu überarbeiten und zu aktualisieren, um den 2014 noch gar nicht bekannten ehrgeizigen Zielen des Klimaschutzabkommens von Paris gerecht zu werden.
  4. Das bisher nur in Grundzügen erstellte Mobilitätskonzept des Kreises ist vor allem unter Klimaschutzgesichtspunkten weiterzuentwickeln. Der aktuelle Bearbeitungsstand bietet dafür eine gute Grundlage. Das bisher verwaltungsintern erstellte Konzept soll nun zur Grundlage einer mit einem qualifizierten Planungsbüro zu erstellenden Mobilitätskonzepts werden.
  5. Der eea Prozess wird über den bisherigen Zeitraum hinaus fortgesetzt und verlängert.
  6. Der Kreis Borken soll eine jährliche Kreis-Klima-Konferenz zum Austausch und zur gemeinsamen Kooperation beim Klima- und Artenschutz mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden ausrichten.

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