Bekämpfung der Corona-Pandemie im Westmünsterland

Wegen der anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen in der Stadt Rhede hatte der Krisenstab der Stadt beabsichtigt, dem Beispiel der Städte Oelde und Hamm zu folgen und die privaten Kontakte einzuschränken. Es war beabsichtigt eine Allgemeinverfügung zu erlassen, die Treffen in den eigenen vier Wänden auf maximal fünf Personen oder die Mitglieder von zwei Hausständen begrenzt. Darüber informierte Bürgermeister Bernsmann den Rat der Stadt. Die Kreisverwaltung erklärte, über die geplante Allgemeinverfügung der Stadt nicht informiert gewesen zu sein und setzte der Stadt in der Folge eine Frist zur Stellungnahme. Gleichzeitig übte der Landrat öffentlich scharfe Kritik am Vorgehen der Stadt Rhede. Später verständigten sich Stadt und Kreis darauf, bis auf Weiteres auf die beabsichtigte Allgemeinverfügung zu verzichten.

Während es nachvollziehbar erscheint, dass Fachleute und Krisenstäbe über die richtigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie auch unterschiedliche Auffassung vertreten können und dass es ebenso ein wichtiges Ziel ist, in der Region möglichst einheitliche und abgestimmte Maßnahmen zu verfolgen, so erscheint es ebenso nachvollziehbar, dass die Stadt mit den höchsten Fallzahlen in der Region auch über weitergehende Möglichkeiten nachdenkt, um die weitere Verbreitung der Pandemie zu verlangsamen. Weniger nachvollziehbar findet unsere Fraktion jedoch die öffentliche Kritik, die seitens der Kreisverwaltung an der Stadt Rhede geäußert wurde. Wo ein gemeinsames Vorgehen angestrebt wird, scheint der scharfe, öffentliche Streit kein probates Mittel, um die Akzeptanz zu erhöhen, unabhängig davon, welche Maßnahmen letztlich gewählt werden, denn es werden so ‚Gewinner‘ und ‚Verlierer‘ in der Debatte geschaffen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Trifft es zu, dass die Stadt Rhede vorab in der Bürgermeister-Konferenz über die geplante Allgemeinverfügung informiert hatte und somit einen Schulterschluss in der kommunalen Familie gesucht hat?
  2. Trifft es zu, dass auch Bürgermeister aus anderen kreisangehörigen Kommunen für das geplante Vorgehen vor dem Hintergrund der hohen Infektionszahlen in der Stadt Rhede Zustimmung signalisiert haben?
  3. Der Landrat wird im BBV zitiert, dass er nicht „wisse, ob eine Regelung, die über die Corona-Schutzverordnung des Landes hinausgeht, Bestand haben könne.“ Bedeutet das, dass die Kreisverwaltung die vergleichbaren Regelungen in Hamm und Oelde für rechtswidrig hält und gab es bezüglich der Rechtmäßigkeit der Regelung in Oelde einen Austausch mit dem Kreis Warendorf?
  4. Bürgermeister Bernsmann wird im BBV zitiert, die Allgemeinverfügung könne „jederzeit zum Einsatz kommen.“ Hat der Kreis nun als Kommunalaufsicht die beabsichtigte Rheder Allgemeinverfügung beanstandet oder hat die Stadt schlicht bis auf Weiteres darauf verzichtet, die Allgemeinverfügung in Kraft zu setzen?
  5. Stimmt die Kreisverwaltung zu, dass die Art und Weise der öffentlichen Diskussion über die Verfügung dem Ziel, das Vertrauen in das behördliche Handeln in der Corona-Krise zu erhöhen, nicht gedient hat? Was wird unternommen, um künftige Auffassungsunterschiede zwischen den Krisenstäben beim Kreis und in den Städten und Gemeinden nicht als öffentlichen Streit auszutragen?

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