Grüner Erfolg: „Halten auf Wunsch” in den Abendstunden ab 20 Uhr auf Buslinien im Kreisgebiet

Bereits im Juni fragte die Grüne Kreistagsfraktion die Kreisverwaltung nach dem Stand der Umsetzung von „Halten auf Wunsch“ in den Abendstunden im ÖPNV. Diese Serviceleistung beinhaltet den Ausstieg auf dem Linienweg zwischen zwei regulären Haltepunkten und wird im aktuellen Nahverkehrsplan als zu reaktivieren bewertet. Sie soll insbesondere den Nutzungskomfort und das Sicherheitsgefühl in den Abendstunden erhöhen. Die Verwaltung hat daraufhin bei allen Verkehrsunternehmen, die Linien mit Abendverkehr im Kreisgebiet fahren, für die Einführung des Service geworben. Im Ergebnis haben die meisten Verkehrsunternehmen ein Mitwirken bei dem Service Halten auf Wunsch signalisiert. Daher hat der Kreistag die Verwaltung nun einstimmig beauftragt, mit den mitwirkungswilligen Verkehrsunternehmen die notwendigen rechtlichen Schritte einzuleiten, das Angebot einzuführen und den Kund*innen gegenüber zu kommunizieren.

„Der Service Halten auf Wunsch, auch benannt Aus- und Einsteigen zwischen den Haltestellen wird von mehreren Verkehrsunternehmen im Bundesgebiet praktiziert. Argumente, die für den Service Halten auf Wunsch sprechen sind die Verkürzung der Reisezeit von Tür zu Tür, ein höheres Sicherheitsgefühl durch kürzere Wege vom Halt zum Zielort und grundlegend ein höherer Servicelevel gegenüber den Kund*innen,“ sagt Vera Timotijević, verkehrspolitische Sprecherin der Grünen Kreistagsfraktion. Zu berücksichtigen ist, dass bei dem Service Halten auf Wunsch der Stopp zwischen zwei Haltestellen immer eine individuelle Entscheidung des Busfahrenden bleibt. Dieser muss verantworten, ob der Halt und der Ausstieg verkehrssicher möglich sind.

Für einzelnen Linien wie der S75 ist der Service „Halten auf Wunsch“ aufgrund des zeitlich sehr engen Fahrplans und der Fahrstrecke nicht umsetzbar. Grundsätzlich wird das Serviceangebot jedoch künftig nach 20 Uhr in den Buslinien im Kreisgebiet angeboten, sofern eine rechtzeitige Bekanntgabe des Haltewunsches durch die Kund*innen erfolgt und der zusätzliche Halt einen Mindestabstand zur nächsten Haltestelle von 200 m aufweist.

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