Eigentlich sollte die EEG-Novelle eine sinnvolle Anschlussregelung für die Photovoltaik- und Windkraftanlagen enthalten, die ab dem 1. Januar 2021 aus der EEG-Förderung fallen. Es handelt sich um Anlagen, die vor 20 Jahren in Betrieb gingen. Nun läuft ihre gesetzlich garantierte EEG-Vergütung aus. Diese Photovoltaik-, Wind- und Bioenergieanlagen sollten auch nach dem Ende der Förderung wirtschaftlich sinnvoll und rechtssicher weiterbetrieben werden können. Dazu hat die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen jetzt einen Antrag in den Kreistag eingebracht.
„Nicht für alle Post-EEG-Anlagen kommt ein Repowering – d.h. Abbau der Altanlage und Neubau einer größeren/moderneren Anlage am selben Standort – in Frage. Zugleich werden aber auch nicht alle betroffenen Anlagen wirtschaftlich weiter betrieben werden können. Es besteht somit die Gefahr, dass Ökokraftwerke abgebaut werden, die noch jahrelang sauberen Strom liefern und für das Gelingen der Energiewende einen wichtigen Beitrag leisten könnten,“ sagt Jens Steiner, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Kreistag.
„Die vordringliche Aufgabe ist deshalb eine glatte Überführung der meist störungsfrei und wartungsarm laufenden Privatanlagen in den Weiterbetrieb“, so die Grünen. Sie möchten, dass die Verwaltung mit den Stadtwerken im Kreisgebiet Lösungsansätze für einen Weiterbetrieb der Anlagen ohne den Einbau neuer Zähler und ohne neue bürokratische Hemmnisse sucht. Zudem schlagen die Grünen vor, dass die Stadtwerke im Westmünsterland ein gemeinsames Direktvermarktungsangebot für lokal produzierten Ökostrom entwickeln, ähnlich dem „Landstrom“ aus dem Kreis Steinfurt.
Die Grünen verweisen bei möglichen Lösungsansätzen auf die Stadtwerke Tübingen. Weil es durch die Novellierung des EEG zum 1. Januar 2021 noch keine gesetzliche Nachfolgeregelung gibt, kaufen diese den Anlagenbetreibern, die aus der 20-jährigen EEG-Förderung herausfallen, den gesamten erzeugten Strom ab und vergüten ihn mit sechs Cent pro Kilowattstunde. Im Gegenzug erhalten die Anlagenbesitzer den zertifizierten Ökostrom der Stadtwerke Tübingen und senken, durch die Verrechnung mit dem aus ihrer Anlage erzeugten Solarstrom, ihre monatlichen Stromkosten. Zum Vergleich: Gesetzlich vorgesehen im Entwurf des neuen EEG ist eine sogenannte Auffangvergütung durch den Netzbetreiber zu Marktpreisen – das sind zwischen 2.5 und 3 Cent/kWh abzüglich einer Vermarktungsgebühr. Das genügt bei vielen Photovoltaik- und Windkraftanlagen, um sie wirtschaftlich sinnvoll weiter am Netz zu halten.
„Es ist ein Skandal, dass die Bundesregierung weiterhin zukunftsfähige Lösungen blockiert und so verhindert, dass möglichst viele Ökostrom-Anlagen am Netz bleiben und sauberen Strom liefern können“, erklärt Daniel Leuders, Sprecher für Klimaschutz in der Grünen Kreistagsfraktion. Dabei steht nicht nur die abschließende Entscheidung in Bundestag und Bundesrat auf der Kippe, auch eine rechtzeitige beihilferechtliche Genehmigung der EEG-Novelle durch die EU-Kommission sei mehr als fraglich. „Das könnte dazu führen, dass Anlagen zwar theoretisch weiter Strom einspeisen dürfen, dafür aber erstmal keine Vergütung bekommen“, so Leuders.
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